Seit Montag, 7. Juni, sind öffentliche Veranstaltungen wie private Feiern in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Indizidenz unter 50 – wie im Landkreis Main-Spessart – wieder in eingeschränktem Umfang möglich. Das Landratsamt erhält derzeit viele Anfragen, welche Vorgaben gelten und was dabei im Einzelnen beachtet werden muss. Eine Pressemitteilung fasst die wichtigsten Infos zusammen.
Main-Spessart