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Würzburg/Schweinfurt: Corona: Das sind Rechte und Pflichten von Handwerkern, Gastwirten und Zahnärzten

Würzburg/Schweinfurt

Corona: Das sind Rechte und Pflichten von Handwerkern, Gastwirten und Zahnärzten

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    Kaminkehrerinnen und Kaminkehrer können nicht immer frei gewählt werden, ihren Impfstatus müssen sie dennoch nicht preisgeben. Das Bayerische Innenministerium gibt Empfehlungen heraus, wie Kaminkehrbetriebe vorgehen sollten, wenn Personen die Maßnahmen ablehnen.
    Kaminkehrerinnen und Kaminkehrer können nicht immer frei gewählt werden, ihren Impfstatus müssen sie dennoch nicht preisgeben. Das Bayerische Innenministerium gibt Empfehlungen heraus, wie Kaminkehrbetriebe vorgehen sollten, wenn Personen die Maßnahmen ablehnen. Foto: Matthias Bein

    Der Zutritt zum Unternehmen ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern seit dem 24. November nur noch mit 3G-Nachweis erlaubt. Der Nachweis muss vor jedem Betreten der Arbeitsstätte geprüft werden, auch wenn der Arbeitsplatz im Freien ist. Doch dürfen Handwerkerinnen und Handwerker die Kundinnen und Kunden nach ihrem Impfstatus fragen und im Zweifel sogar Aufträge ablehnen? Und müssen Zahnärztinnen und Zahnärzte ihren Patientinnen und Patienten mitteilen, falls sie nicht geimpft sind? Diese und weitere Fragen stammen von Leserinnen und Lesern. Diese Redaktion hat bei den zuständigen bayerischen Ministerien nachgefragt.

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