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GEMÜNDEN: Sich des Verbrechens nicht bewusst

GEMÜNDEN

Sich des Verbrechens nicht bewusst

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    (ka) Zu Freizeit- und zu Dauerarrest verurteilte das Jugendschöffengericht Gemünden am Montag zwei Heranwachsende aus dem östlichen Landkreis Main-Spessart, weil sie beide mindestens je zweimal Geschlechtsverkehr mit einem Mädchen von zur Tatzeit unter 14 Jahren hatten. Ihre Geständnisse und die Tatsache, dass sie noch nicht als Erwachsene zu betrachten sind, bewahrte sie vor der vollen Härte des Gesetzes. Das sieht weitreichende Strafen vor und droht Erwachsenen für jeden Geschlechtsakt mit einem Kind wegen „schweren sexuellen Missbrauchs“ mindestens zwei Jahre Gefängnis an.

    Die jetzige Verhandlung ist nur ein Teil der Geschichte; das Gericht trennte das Verfahren auf. Insgesamt geht es in der Anklage der Staatsanwaltschaft um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr im Frühjahr 2007, den sechs männliche Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende mit dem damals zwölf oder 13 Jahre alten Mädchen gehabt haben sollen. Das Mädchen schweigt bislang.

    Zwar ging die Initiative zur Kontaktaufnahme, wie die Verhandlung zeigte, wohl eher von dem Mädchen aus, das sich in Chats selbst als „Schlampe, 14“ ausgab, doch die im vergangenen Frühjahr noch 17 und 19 Jahre alten Auszubildenden, die nun vor Gericht standen, hätten ihr nicht nachgeben dürfen.

    Richter Matthias Wienand sah aufgrund der Aktenlage einige Besonderheiten und schickte der Beweisaufnahme eine lange Belehrung voraus. Wesentlich werde sein, ob die beiden ihre Schuld einsehen, und ob, sowie wann es Geständnisse gebe. Werde geschwiegen, so drohe dem geschädigten Mädchen gar Erzwingungshaft für eine Aussage. Dazu komme für die Angeklagten das Risiko, dass sich das Mädchen die Sache in ein paar Jahren anders überlegen könne und konkrete Aussagen mache.

    Angeklagtem war Alter bekannt

    Nach der Bedenkzeit mit ihren Anwälten brachen die Beiden ihr Schweigen. „Ich habe etwas mit ihr gehabt und es kam auch zum Geschlechtsverkehr“, gab der Jüngere zu. Er bestätigt dem Richter, sie gut genug gekannt zu haben, um ihr Alter zu wissen.

    Er habe sie auf 15 bis 16 Jahre geschätzt, aber nicht nach ihrem Alter gefragt, erklärt der Ältere. „Haben Sie nicht gedacht, sie könnte erst 13 sein?“, fragt der Richter. „Doch“, räumt der Angeklagte ein. Details kommen nicht zur Sprache.

    Die Jugendgerichtshilfe bewertet die Auszubildenden als noch nicht erwachsen. Der Ältere hat schon ein paar Jugendstrafen „auf dem Kerbholz“, aber keine Einschlägigen. Bei ihm schlägt das Gutachten eine Woche Dauerarrest als Ahndung vor, beim Jüngeren Freizeitarreste, soziale Hilfsdienste und eine Geldauflage. Die Ahndungen sollen erzieherisch wirken und nicht bestrafen.

    „Ihre Geständnisse rechne ich Ihnen hoch an“, sagt die Staatsanwältin. Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe gingen in die richtige Richtung, sie fordert zwei Wochen Dauerarrest gegen den Älteren, zweimal Freizeitarrest gegen den Jüngern. Außerdem sollen beide die Verfahrenskosten tragen.

    Letzteres halten beide Anwälte für unangemessen. Sie machen deutlich, dass ihren Mandanten nicht klar war, dass sie ein schweres Verbrechen begingen.

    Das Jugendgericht geht von einem minderschweren Fall und keinen schädlichen Neigungen aus. Das Urteil – zwei Freizeitarreste beziehungsweise eine Woche Dauerarrest – ist rechtskräftig.

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