Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
ZZ Fallback
Icon Pfeil nach unten

Karlsruhe: Kein Erfolg für Klage gegen Nachhaftung für Atom-Altlasten

Karlsruhe

Kein Erfolg für Klage gegen Nachhaftung für Atom-Altlasten

    • |
    • |

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen eine gesetzliche Haftungsregelung für Atom-Altlasten nicht zur Entscheidung angenommen. Die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) hatten sich Ende 2017 an die Karlsruher Richterinnen und Richter gewandt. Sie kritisierten, dass die Haftung für Abbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich auf Gesellschafter ausgeweitet wurde, die bislang nicht in der Pflicht standen. 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden