Klingt komisch, ist nun aber gerichtlich belegt: Auch wer nur einen Einkaufswagen schiebt und damit einen Schaden verursacht, muss sich den Folgen stellen. Wer sie ignoriert und sich vom Ort des Geschehens entfernt, kann sich der Unfallflucht schuldig machen. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 1 ORs 38/24) des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg, über die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.
Naumburg/Berlin