Wer einen Firmenwagen auch privat verwendet, muss das als so genannten geldwerten Vorteil versteuern. „Aus Praktikabilitätsgründen kommt für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils meist die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zur Anwendung”, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Berlin