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Berlin: Ein-Prozent-Regel: So wird der Firmenwagen meist versteuert

Berlin

Ein-Prozent-Regel: So wird der Firmenwagen meist versteuert

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    Wer einen Firmenwagen auch privat verwendet, muss das als so genannten geldwerten Vorteil versteuern. „Aus Praktikabilitätsgründen kommt für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils meist die sogenannte Ein-Prozent-Regelung zur Anwendung”, sagt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. 

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