Wer einen Makler aufsucht, um sich etwa in Sachen Finanzen oder Versicherungen beraten zu lassen, der sollte sich auf dessen Kompetenz verlassen können. Unterläuft dem Makler ein Fehler, macht er sich unter Umständen haftbar und muss den Schaden, der Verbraucherinnen und Verbrauchern dadurch entsteht, ersetzen. Zu dieser Einschätzung gelangt das Landgericht Arnsberg in einem Urteil (Az. 3 S 66/23), auf das das Rechtsportal anwaltauskunft.de hinweist.
Berlin