Seine Leidenschaft für das Schießen hat einen 75-jährigen Jäger vor Gericht gebracht. Es wäre Privatsache, doch der Waidmann aus dem Raum Kitzingen ist in der Jagdszene bekannt. Sein Rechtsstreit bis vor das Verwaltungsgericht Würzburg um den entzogenen Jagdschein macht seit zwei Jahren bei Treibjagden quer durch Unterfranken unter Jägern die Runde.
Kitzingen/Würzburg
Mal ganz ehrlich. Der Mann ist inzwischen 75 Jahre. Er bedroht seine Frau. Er ist nicht in der Lage seine Gewehre gesetzeskonform zu lagern und hat dann auch noch fadenscheinige Argumente warum er länger benötigt für den Zusammenbau. Zusammengefasst liest sich das für mich so als ob er weder körperlich noch geistig geeignet ist zur Jagd. Damit fällt auch die Grundlage seines Waffenbesitz weg. Warum nicht einfach pro Sicherheit
Waffen müssen sicher aufbewart werden. Aber wenn das umständlich ist, dann stellt man sie mal eben neben den Schrank. Tolle Logik.
Das Urteil ist ok!!! Wenn man sich nicht unter Kontrolle hat!
Anscheinend kommentieren um jeden Preis. Auch wenn man absolut keine Ahnung hat Frau N.!!!!
Diese Emotionen hatte der gute Mann, Jäger und Jurist selbst im Gerichtssaal nicht kontrollieren können. Diesem "Helden" keinerlei Waffen mehr!
Vollkommen wurscht, ob Nachtsichtgeräte verboten sind oder nicht, dem Mann gehören keine Waffen überlassen! Wiedemal ein Indiz mehr, daß es in der Jägerschaft Männer gibt, die ihre Emotionen nicht unter Kontrolle haben, aber Waffen führen dürfen!
Sind bei waidgerechter Nachtsichtgeräte nicht verboten und Schalldämpfer eher was für Profikiller?
Wenn man keine Ahnung hat,sollte man versuchen sich kundig zu machen!
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