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Vor Gericht: Jäger wollte trotz Drohung von Ex-Frau wieder jagen dürfen

Kitzingen/Würzburg

Prozess am Verwaltungsgericht Würzburg: Jäger wollte trotz Drohung gegen seine Ex-Frau wieder jagen dürfen

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    Ein Jäger aus dem Landkreis Kitzingen kämpfte vor Gericht um die Rückgabe von Jagdschein und Gewehren.
    Ein Jäger aus dem Landkreis Kitzingen kämpfte vor Gericht um die Rückgabe von Jagdschein und Gewehren. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Seine Leidenschaft für das Schießen hat einen 75-jährigen Jäger vor Gericht gebracht. Es wäre Privatsache, doch der Waidmann aus dem Raum Kitzingen ist in der Jagdszene bekannt. Sein Rechtsstreit bis vor das Verwaltungsgericht Würzburg um den entzogenen Jagdschein macht seit zwei Jahren bei Treibjagden quer durch Unterfranken unter Jägern die Runde.

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    8 Kommentare
    Isabelle Götz

    Mal ganz ehrlich. Der Mann ist inzwischen 75 Jahre. Er bedroht seine Frau. Er ist nicht in der Lage seine Gewehre gesetzeskonform zu lagern und hat dann auch noch fadenscheinige Argumente warum er länger benötigt für den Zusammenbau. Zusammengefasst liest sich das für mich so als ob er weder körperlich noch geistig geeignet ist zur Jagd. Damit fällt auch die Grundlage seines Waffenbesitz weg. Warum nicht einfach pro Sicherheit

    Michael Zink

    Waffen müssen sicher aufbewart werden. Aber wenn das umständlich ist, dann stellt man sie mal eben neben den Schrank. Tolle Logik.

    Georg Ries

    Das Urteil ist ok!!! Wenn man sich nicht unter Kontrolle hat!

    Georg Ries

    Anscheinend kommentieren um jeden Preis. Auch wenn man absolut keine Ahnung hat Frau N.!!!!

    Manfred Englert

    Diese Emotionen hatte der gute Mann, Jäger und Jurist selbst im Gerichtssaal nicht kontrollieren können. Diesem "Helden" keinerlei Waffen mehr!

    Manfred Englert

    Vollkommen wurscht, ob Nachtsichtgeräte verboten sind oder nicht, dem Mann gehören keine Waffen überlassen! Wiedemal ein Indiz mehr, daß es in der Jägerschaft Männer gibt, die ihre Emotionen nicht unter Kontrolle haben, aber Waffen führen dürfen!

    Jutta Nöther

    Sind bei waidgerechter Nachtsichtgeräte nicht verboten und Schalldämpfer eher was für Profikiller?

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    Hans-Dieter Dr. Müller

    Wenn man keine Ahnung hat,sollte man versuchen sich kundig zu machen!

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