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Würzburg: Ist der Messerangreifer von Würzburg bald in Somalia auf freiem Fuß? Verteidiger nennt ihn „tickende Zeitbombe“

Würzburg

Ist der Messerangreifer von Würzburg bald in Somalia auf freiem Fuß? Verteidiger nennt ihn „tickende Zeitbombe“

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    Der Messerangreifer von Würzburg während seines Prozesses im Juli 2022 mit Fußfesseln.
    Der Messerangreifer von Würzburg während seines Prozesses im Juli 2022 mit Fußfesseln. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    Wie Recherchen dieser Redaktion ergaben, prüft die Generalstaatsanwaltschaft München derzeit, ob der Messerangreifer von Würzburg nach Somalia abgeschoben werden kann. Der heute 35-Jährige ermordete im Juni 2021 am Würzburger Barbarossaplatz drei Menschen und verletzte viele weitere. Seitdem ist er in einer psychiatrischen Einrichtung eingesperrt. Vor einer Abschiebung gibt es jedoch eine Reihe von Hürden, unter anderem muss Abdirahman J. eine sogenannte Freiwilligkeitserklärung abgeben.

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    20 Kommentare
    Stefan Wolz

    Ja man sieht wue wichtig es ist, dass die aktuelle Regierung gegen illegale Migration vorgeht. Ja das ist schwer genug, aber es einfach laufen lassen wie es unter Merkel und der Ampel praktiziert wurde kann einfach nicht sein. Das führe nur zu noch mehr Chaos, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit

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    Martin Deeg

    Ihnen ist schon klar, dass Sie mit solchen Kommentaren Migranten unter Generalverdacht stellen - das ist genau das Muster, mit denen ideologische und mit Fakten überforderte Kreise die Taten von Würzburg und Aschaffenburg missbrauchen, um genau das zu schüren, was Sie hier vorgeblich anprangern: "Fremdenfeindlichkeit", Spaltung, Ausgrenzung, Stigmatisierung, ideologischen Nationalismus.....Dass der Täter hier ein traumatisierter, psychisch kranker Bürgerkriegsflüchtling, zudem vor der Tat in Würzburg durch körperliche Gewalt aufgefallen, wusste man bereits vor der Tat von Würzburg - und unternahm nichts, selbst eine Betreuung wurde damals durch das AG Würzburg abgelehnt. Migrant und Flüchtling zu sein ist also offenkundig allenfalls ein Malus, wenn es um Prävention geht - das hat aber weder mit Merkel noch mit der Ampel oder dem untauglichen Dublin-Verfahren zu tun sondern KONKRET mit dem Vorgehen und Unterlassen der örtlichen (!) Behörden!

    Stefan Wolz

    Nein tue ich nicht! Es würde den Umgamg mit Straftätern enorm erleichtern. Wer nicht straffällig wird hat ja nichts zu befürchten. Sue sprechen vom Versagen der Behörden. Gebe ich ihnen sogar Recht.Aber warum? Weil alle Syteme in D überlastet sind.... um so etwas zu erkennen. Was das kostet es zu behandeln, kommt dazu. Die Steuerzahler haben schon genug damit zu tun die Boomer Generationen zu bezahlen. Hier wäre eine Obergrenze (Seehofer) hilfreich gewesen. Auch hier muss man sehen dies zu kontrollieren. Aber Ihre Einstellung das einfach auf die Behörden zu schimpfen und auszusitzen gepaart mit der Hoffnung, dass das Volk das schon wieder vergisst und die Attentate irgenwann von alleine aufhören, ist einfach realitätsfremd und falsch.

    Martin Deeg

    Ihr Generalisierungen, Verallgemeinerungen und ihre Wortwahl sprechen für sich und so erübrigt eigentlich jeden weitere Diskussion - da Ihre Meinungen offenbar auf starren Positionen und VorURTEILEN basieren! Nur so viel: die Staatsanwaltschaft hat es nicht aus "Überlastung" unterlassen, aus Gründen der Gefahrenabwehr einen Antrag nach §126a StPO beim Gericht zu stellen sondern aus Kostengründen (evtl. gibt es ja sogar Weisung vom CSU-Ministerium, bei Flüchtlingen keine "kostspieligen" Gefahrenabwehr- und Präventionsmaßnahmen zu veranlassen aber das ist momentan noch Spekulation). Ebensowenig wurde die Betreuung durch das AG aus "Überlastung" abgelehnt, die Gesundheitsbehörde hatte diese ja ausdrücklich beantragt. Was allerdings stimmt: es fehlt an Geld und Fachpersonal, was Sozialbetreuung etc. angeht - dafür sind allerdings ebenfalls nicht die Flüchtlinge verantwortlich sondern die Prioritäten, die die Politik setzt, momentan Aufrüstung und Klientelpolitik, die nirgends hin führt...

    Stefan Wolz

    Ja sag ich doch auch es fehlt an Geld. Waffen für die Ukraine, Bürgergeld fur 1 Mio Ukrainer, Sondervermögen usw. dann wird halt an psychisch kranken gespart. Das ist aber übrigens nichr nur bei den Migranten der Fall. Aber jetzt soll es reichen. Schuld ist ja eh nur die CSU....

    Jutta Nöther

    Danke, Herr Deeg, Sie bringen es auf den Punkt.

    Jutta Nöther

    "Die Steuerzahler haben schon genug damit zu tun die Boomer Generationen zu bezahlen" - Wie darf man das verstehen...?

    Martin Deeg

    Danke, Frau Nöther...... Und nein, Herr Wolz, Ihr flapsiges "schuld ist ja eh nur die CSU" kann doch nicht davon ablenken, dass diese Partei sich permanent selbst auf die Schulter klopft, was die "Sicherheit" angeht - aber immer wieder eklatant versagt, ohne auch nur eine Fehleranalyse zu betreiben, denn Fehler machen ja angeblich immer nur die anderen. Die Staatsanwaltschaft ist nun einmal weisungsgebunden, das wird ja oft verkannt....

    Stefan Wolz

    Na die Rente was sonst. Nicht falach verstehen, ich habe Respekt vor der Leistung der Boomer und es steht nach 45 Jahren oder mehr Arbeit auch jedem eine Rente zu. Aber haben Sie mal überlegt was die nacfolgenden Generationen alles bezahlen sollen? Da darf Migration nicht nur in das Gesundheitssystem und das Sozial system erfolgen.

    Martin Deeg

    Erstens ist der Mann gerichtlich festgestellt eine "Gefahr für die Allgemeinheit" - d.h. es besteht die Pflicht, andere Menschen vor ihm zu schützen. Von der "Vollstreckung der Unterbringung" abzusehen, wie es die Generalstaatsanwaltschaft "überlegt", führt daher bereits ins Leere, wenn die Staatsanwaltschaft nicht garantieren kann, dass er nicht wieder zur Gefahr wird - was sie offenkundig nicht kann! Zweitens gilt das Tatortprinzip: Verbrechen in Deutschland werden in Deutschland strafrechtlich verfolgt und auch hier vollstreckt.

    Norbert Meyer

    Seltsam, sowas liest man öfters. Frage: wen habt ihr gewählt ?

    Harald Bach

    Eine Gefängnisinsel nach britischem Denkmuster in Ruanda wäre nicht schlecht ….

    Alfred Neumann

    Das grundsätzliche Problem ist doch, das jemand sich nicht ausweisen kann, das Zauberwort „Asyl“ sagt und ins Land gelassen wird. Er begeht Straftaten und weil man aktuell ihn nicht mal die Identität nachweisen kann, nimmt ihn sein mutmaßliches Heimatland nicht zurück. Es muss andersherum sein: Weise dich aus, dann kannst du ins Land. Wenn nicht, bleibst du solange vor der Türe, bis du es kannst oder wir dich überprüft haben.

    Mario Götschel

    Was dieser Kriminelle in Somalia treibt ist doch völlig nebensächlich,solange es gewährleistet ist er auch dort bleibt und nicht wieder nach Deutschland einreist.

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    Martin Deeg

    Diese Form der Verdrängung scheint bei den bayerischen Behörden leider auch nicht fremd: was ich nicht sehe, interessiert mich auch nicht....Und offenbar haben Sie auch nicht verstanden, dass es eben unmittelbar damit zusammenhängt, was nach einer "Abschiebung" nach Somalia geschieht, ob der Täter wie "nach Deutschland einreist"....die Abschiebung ist daher ein No-go!

    Fabian König

    Haben Sie den Artikel eigentlich ganz gelesen? Da steht doch explizit, dass die deutschen Behörden nichts vom Verbleib des Täters in Somalia erfahren werden. Und somit auch nicht, ob er nicht doch wieder über's Mittelmeer zurück nach Europa und über Umwege und die grüne Wiese nach Deutschland kommt. Dann taucht er plötzlich wieder auf und begeht hier womöglich i-wo das nächste Verbrechen. Wenn er nicht gerade dort über die Grenze kommt, wo er bei Polizeikontrollen (die wir auch nicht ewig machen können) erkannt wird. Wir können ja nicht überall in Europa flächendeckend Gesichtserkennung einführen. Dann hätten wir chinesische Verhältnisse. Und sollen wir wirklich auf die somalischen Behörden vertrauen, dass die sich um ihn kümmern? Ich bin auch ziemlich ratlos, was man da macht. Ihn hierbehalten, bis er sich vllt doch therapieren lässt? Und wird uns das beschützen? Oder ihn auf gut Glück nach Somalia abschieben und einfach hoffen, dass er da bleibt und niemanden tötet? Schwierig.

    Markus Frisch

    Irgendwie bleibt nach der Lektüre des Artikels ein Gefühl der Ratlosigkeit zurück. Was macht man sinnigerweise mit einem Menschen der wohl eine Gefahr für andere darstellt und der sich nicht helfen lassen will? Und mehr noch - was treibt einen Menschen, sich nicht helfen lassen zu wollen?

    Jens-Uwe Greiner

    Solange vom Täter noch eine Gefahr ausgeht, sollte er im Maßregelvollzug bleiben. Auch Haftstrafen sollten bei schweren Straftaten vollstreckt werden. Der deutsche Staat sollte nicht auf sein Strafverfolgungsinteresse verzichten, nur weil man einen Straftäter im Ausland wieder loswerden kann.

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    Fabian König

    Er kann nicht in den Strafvollzug, weil er schuldunfähig war. Deshalb ist er in der Forensik. Außerdem würde man damit kein Problem lösen, denn es ginge von ihm weiterhin eine Gefahr, etwa für die anderen Gefängnisinsassen und das Personal aus. Vermutlich würde sich sein psychischer Zustand dort noch verschlechtern, da er da überhaupt keine Behandlung bekäme. Äpfel und Birnen: Straftäter ins Gefängnis, ja. Psychisch kranke Straftäter in die Forensik. Raus kommen beide Gruppen nicht. Und darum geht es ja in Bezug auf den Schutz der Öffentlichkeit vor ihnen.

    Jens-Uwe Greiner

    Genauso habe ich es auch kommentiert.

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