Würzburg: Psychisch krank und eine Gefahr? „Würzburger Kellergespräch“ diskutiert Zwangsbehandlungen
Würzburg
Psychisch krank und eine Gefahr? „Würzburger Kellergespräch“ diskutiert Zwangsbehandlungen
Die tödliche Messerattacke von Aschaffenburg verstärkt die Rufe nach mehr Härte im Umgang mit psychisch kranken Gefährdern. Doch die Rechtslage ist komplex.
Häufig bringen Polizisten psychisch auffällige Personen in die Klinik – wo sie kurze Zeit später wieder entlassen werden.Foto: Marcus Brandt/dpa
Der Messerangriff von Aschaffenburg hat die Debatte neu entfacht: Sollten psychisch kranke Täter und potenzielle Gefährder schneller in die Psychiatrie eingewiesen und dort auch gegen ihren Willen behandelt werden?
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1 Kommentar
Martin Deeg
....."Er war bereits vor der Tat mehrfach in der Psychiatrie, wurde aber immer wieder entlassen. Braucht es also mehr Zwangseinweisungen?"....
NEIN, es braucht nicht "mehr Zwangseinweisungen" - die Gesetze sind da, die bayerische Staatsanwaltschaft versäumt es jedoch, diese anzuwenden! Wenn jemand derart "auffällig" ist, wie es im "Fall" Aschaffenburg der Fall war - Angriffe mit Messer auf Mitbewohnerin, mehrfach Widerstand /Angriff auf Polizeibeamte (!) - UND Verdacht auf psychische Erkrankung (Psychose, Trauma) , dann hat die Sta die PFLICHT, einen Antrag auf einstweilige Unterbringung gem. § 126a StPO zu stellen. Das gleiche galt für den Mann, der im Juni 2021 am Barbarossaplatz mehrere Menschen getötet und verletzt hat!
So schwer zu verstehen ist das nicht!! Eine "Entlassung" ist dann auch nicht mehr möglich! Es wird erst einmal ein Gutachten erstellt! Ich halte es mittlerweile für absolut UNREDLICH, wie diese FAKTENLAGE ausgeklammert wird! Will man die Bürger täuschen?
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....."Er war bereits vor der Tat mehrfach in der Psychiatrie, wurde aber immer wieder entlassen. Braucht es also mehr Zwangseinweisungen?".... NEIN, es braucht nicht "mehr Zwangseinweisungen" - die Gesetze sind da, die bayerische Staatsanwaltschaft versäumt es jedoch, diese anzuwenden! Wenn jemand derart "auffällig" ist, wie es im "Fall" Aschaffenburg der Fall war - Angriffe mit Messer auf Mitbewohnerin, mehrfach Widerstand /Angriff auf Polizeibeamte (!) - UND Verdacht auf psychische Erkrankung (Psychose, Trauma) , dann hat die Sta die PFLICHT, einen Antrag auf einstweilige Unterbringung gem. § 126a StPO zu stellen. Das gleiche galt für den Mann, der im Juni 2021 am Barbarossaplatz mehrere Menschen getötet und verletzt hat! So schwer zu verstehen ist das nicht!! Eine "Entlassung" ist dann auch nicht mehr möglich! Es wird erst einmal ein Gutachten erstellt! Ich halte es mittlerweile für absolut UNREDLICH, wie diese FAKTENLAGE ausgeklammert wird! Will man die Bürger täuschen?
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