Handelt es sich bei einem verwilderten, mit Büschen und Gehölzen bewachsenen Grundstück einer ehemaligen Mülldeponie um ein schützenswertes Stück Natur? Auf den ersten Blick ist eine derartige Frage nicht immer einfach zu beantworten. Die 9. Kammer beim Verwaltungsgericht Augsburg war rund eineinhalb Jahre mit einem solchen Umweltfall befasst, nachdem eine Industriefirma im Neu-Ulmer Stadtteil Burlafingen ein 2700 Quadratmeter großes Grundstück im Gebiet zahlreicher Baggerseen ohne behördliche Erlaubnis hatte roden lassen und das Landratsamt eine Wiederbepflanzung angeordnet hatte.
Augsburg/Neu-Ulm