Pfändungsschutzkonto

Bürgergeld und Pfändung: Ist ein P-Konto auch ohne Schulden sinnvoll?

Die Konto-Pfändung ist ein einschneidendes Erlebnis, gerade für Bürgergeld-Empfänger. Wir sagen Ihnen, wie Sie mit einem P-Konto einen gewissen Betrag schützen können.
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Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild) | Unter welchen Umständen ist ein P-Konto für Bürgergeld-Empfänger ratsam?

Beziehende von Bürgergeld oder Sozialhilfe müssen mit nur wenig Mitteln ihren Lebensunterhalt bestreiten. Kommt noch eine Verschuldung obendrauf, wird es ganz eng. Abhilfe kann dann ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schaffen. Die Umwandlung des Giro-Kontos in ein P-Konto sorgt dafür, dass das Bürgergeld bis zu einem bestimmten Freibetrag nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Doch lohnt sich eine präventive Einrichtung womöglich schon vorher?

Hier lesen Sie alles Wissenswerte zum P-Konto, ab wann sich die Einrichtung für Bürgergeld-Empfänger lohnt, wann nicht, und was Sie bei der Umwandlung beachten sollten. 

Was ist ein P-Konto?

Durch ein P-Konto wird das Einkommen durch die Zivilprozessordnung (Paragraf 850c) bis zu einer festgelegten Grenze geschützt. Der Gesetzgeber garantiert somit, dass der Gläubiger auch weiterhin alltägliche Geschäfte abwickeln kann. Je Kalendermonat beträgt der Pfändungsfreibetrag als Basisschutz für eine alleinstehende Person nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (BMJ) seit Juli 2022 1340 Euro. Doch wer braucht überhaupt ein P-Konto, und gibt es höhere Pfändungsfreibeträge als den Basisschutz?

Bürgergeld und Schulden: Wer braucht ein P-Konto?

Die Verbraucherzentrale rät zu einem P-Konto insbesondere verschuldeten Kontoinhabern, die bereits von einer Pfändung betroffen oder bedroht sind. Auch wenn ein Konto bereits im Minus ist und nicht mehr genutzt werden kann, weil die Geldeingänge laufend verrechnet werden und daher nicht zur Verfügung stehen, ist es ratsam das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.

Übrigens sind auch Rentnerinnen und Renter vor einer Pfändung nicht sicher. Unter Umständen kann auch die Rente bei Schulden gepfändet werden.

Doch ist ein P-Konto auch ohne drohende Pfändung und mit schwarzen Zahlen sinnvoll? Die präventive Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos, also nur, um auf Nummer sicher zu gehen, ist laut sparkasse.de nicht zu empfehlen, da es minimale Einschränkungen geben kann. Ist etwa der Grundfreibetrag aufgebraucht, ist es nicht möglich, auch weiterhin auf das Konto zuzugreifen. Auch nicht, wenn weiterhin Guthaben auf dem Konto ist. Auch die Verbraucherzentrale rät davon ab, ein P-Konto ohne eine Pfändungsgefahr einzurichten, da Betroffene "häufig mit hohen Preisen, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung bei ihrer Bank zu rechnen" hätten.

Auch Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe brauchen demnach nicht zwingend auf ein P-Konto umsteigen. Wenn sie Schulden haben und eine Pfändung droht, sollten sie es jedoch unbedingt tun.

Kann auch das Bürgergeld gepfändet werden?

Der Gesetzgeber sieht zwar nach Paragraf 54 des SGB I vor, dass bestimmte Sozialleistungen wie das Mutterschaftsgeld, Wohngeld oder das Elterngeld von jeder Pfändung ausgenommen sind. Doch das Bürgergeld wird hier nicht explizit erwähnt.

Folglich ist laut buerger-geld.org grundsätzlich das Bürgergeld wie Arbeitseinkommen pfändbar und nur durch die Pfändungsfreibeträge eines P-Kontos zu schützen.

Übrigens: Es kann unter Umständen sein, dass das Jobcenter Bürgergeld-Empfängern eine teurere Wohnung bezahlen muss. Das hat ein Gericht in Berlin entschieden.

Bürgergeld und P-Konto: So erhöhen sich die Freibetrags-Grenzen pro Kind

Ein P-Konto bietet den Inhabern nach Auskunft des Bundesjustizministeriums ein dreistufiges Schutz-Modell, bei dem sich mitunter auch die Pfändungsfreibeträge erhöhen können. Hier lesen Sie, um wieviel es sich handelt, und welche Umstände dazu führen können:

  • Der bereits genannte Basisschutz für Guthaben bedarf einem einfachen Umwandlungsantrag des Kontoinhabers bei seiner Bank.
  • Der Basisschutz erhöht sich, falls ein P-Konto-Inhaber Unterhalts-, Sozial- oder Asylbewerberleistungen für weitere Personen im Haushalt bezieht, und zwar um 500,62 Euro für die erste Person und jeweils um 278,90 Euro für jede weitere Person.
  • Auch ein individuell festgesetzter Freibetrag bei höheren Einkünften und Sonderfällen (etwa einer Erkrankung) ist möglich. Der Antrag ist dann mit Nachweisen bei einer Vollstreckungsbehörde zu stellen.

Umwandlungsantrag stellen: Wie richtet man ein P-Konto ein?

Um ein P-Konto einzurichten, müssen sich Betroffene an ihre Bank wenden. Diese ist verpflichtet, das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Hierfür darf die Bank keine Extra-Gebühren verlangen. Ein P-Konto ist aber nicht kostenlos. Laut sparkasse.de müssen Kontoinhaber wie für ihr Girokonto auch für ihr P-Konto mit Kontoführungsgebühren rechnen. Diese dürfen jedoch nicht höher sein als die Kosten für gewöhnliche Konten. Ein P-Konto kann grundsätzlich nur für eine Person eingerichtet werden. Gemeinschaftskonten sind daher von einer Umwandlung ausgeschlossen.

Sollte ein P-Konto auch nach einer Pfändung eingerichtet werden?

Doch was passiert, wenn der Gläubiger das Konto des Schuldners bereits gepfändet hat? Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen, sich schnell an ihre Bank zu wenden, um das Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Denn dies ist bis zu vier Wochen rückwirkend möglich. Die Frist beginnt mit dem Antrag auf Umwandlung. Reagieren sie zu spät, muss die Bank das Geld an die Gläubiger freigeben.

 
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