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Energetische Sanierung: Wärmepumpe-Investition von der Steuer absetzen: Geht das?

Energetische Sanierung

Wärmepumpe-Investition von der Steuer absetzen: Geht das?

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    Der Einbau einer Wärmepumpe ist kostspielig. Für die Betroffenen zählt daher:  Kriegt man einen Teil der Kosten von der Steuer zurück?
    Der Einbau einer Wärmepumpe ist kostspielig. Für die Betroffenen zählt daher: Kriegt man einen Teil der Kosten von der Steuer zurück? Foto: Daniel Maurer, dpa (Symbolbild)

    Energieberater feiern zurzeit Hochkonjunktur. Das Gebäudeenergiegesetz wurde nach einem Kompromiss angepasst und in seinen "Leitplanken" bestimmt. Jede neu eingebaute Heizung soll demnach künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Viele Menschen überlegen sich daher den Einbau einer Wärmepumpe.

    Doch kann man neben Zuschüssen vom Staat auch mit Steuererleichterungen rechnen oder behindert das eine womöglich das andere? Wir erklären die Voraussetzungen von Steuererleichterungen bei der energetischen Sanierung.

    Wärmepumpe-Investition: Energetische Maßnahmen von der Steuer absetzen?

    Dank einer 2020 eingeführten Spezialregel im Steuergesetz, Paragraf 35 des Einkommenssteuergesetzes, gilt: Energetische Maßnahmen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Zu energetischen Maßnahmen kann neben Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Fenstern auch der Einbau einer nicht-fossilen Heizungsanlage wie der Wärmepumpe zählen. Doch es gelten bestimmte Voraussetzungen.

    Wie die Steuer-Fachanwältin Susanne Thonemann-Micker in der Wirtschaftwoche schreibt, greift die Regel demnach nur, wenn die Ausgaben nicht bereits anderweitig steuerlich berücksichtigt worden sind, etwa als Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Auch wenn die getroffene Maßnahme öffentlich mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen gefördert wurde, entfällt die Steuererleichterung, so die Expertin.

    Wärmepumpe von der Steuer absetzen: Welche Voraussetzungen gelten?

    Außerdem gelten weitere Voraussetzungen, um von einer steuerliche Gutschrift für die energetische Sanierung von Wohnobjekten zu profitieren. Wie dem Gesetzes-Passus zu entnehmen ist, müssen folgenden Bedingungen erfüllt sein:

    • Das Haus oder die Wohnung müssen selbst genutzt werden. Für vermietete Wohnobjekte ist die steuerliche Förderung folglich nicht möglich. Für Vermieter gelten stattdessen die üblichen Regeln: Ausgaben am Wohnobjekt gelten wie gehabt als Erhaltungsaufwand und können im selben Jahr vollumfänglich als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.
    • Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein.
    • Die energetischen Sanierungsmaßnahmen müssen von einem spezialisierten Fachbetrieb durchgeführt werden.

    Wärmepumpe von der Steuer absetzen: Wie hoch ist die Ersparnis?

    Insgesamt kann laut der Ratgeber-Plattform intelligent-heizen.info der Einbau einer Wärmpepumpen bei entsprechenden Voraussetzungen mit bis zu 20 Prozent der anfallenden Kosten und maximal 40.000 Euro auf drei Jahre verteilt bei der Steuer berechnet und somit zurückgeholt werden.

    Berücksichtigt werden alle Kosten, die mit dem Einbau im Zusammenhang stehen. Im Bau- und Folgejahr können etwa jeweils sieben Prozent (maximal 14.000 Euro) geltend gemacht werden. Im dritten Jahr bleiben noch sechs Prozent mit maximal 12.000 Euro Ersparnis.

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