Entlastungspaket

Energiepauschale für Studenten beantragen: Wie man jetzt die 200 Euro bekommt

Studenten können ab sofort die Energiepreispauschale beantragen. Davor müssen sie aber noch einige Vorbereitungen treffen. Welche das sind, lesen Sie im Artikel.
In der Ausbildung verdienen viele junge Menschen zum ersten Mal ihr eigenes Geld. Aber wie viel ist das eigentlich und was kann man tun, wenn das Geld nicht reicht?. Foto: Christin Klose/dpa-tmn       -  Ab 15. März 2023 können Studierende die 200 Euro Energiepreispauschale mit Hilfe eines Formulars beantragen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | Ab 15. März 2023 können Studierende die 200 Euro Energiepreispauschale mit Hilfe eines Formulars beantragen.

Studentinnen und Studenten können jetzt auf die Energiepreispauschale (EPP) hoffen, nachdem vergangenes Jahr bereits Arbeitnehmer diese erhalten haben. Allerdings bekommen Studierende das Geld nur, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Bevor das möglich ist, müssen noch einige Hürden genommen werden. Welche das sind, erfahren Sie im Artikel.

Wann kommt die Energiepreispauschale für Studenten?

Das lange Warten hat für Studentinnen und Studenten jetzt ein Ende, denn seit Mittwoch, 15. März 2023, können sie die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen. Danach sollen die Auszahlungen zeitnah erfolgen. Die Pauschale ist steuerfrei.

Formular: Wie bekommen Studenten die Energiepreispauschale?

Den Antrag können Studierende auf der Website Einmalzahlung200.de stellen. Auf dem Portal wird auch noch einmal erklärt, was für den Antrag benötigt wird, wer die Einmalzahlung bekommt und wie die Zahlung in vier Schritten abläuft.

Wer hat Anspruch auf die Energiepauschale?

Voraussetzung, um den Antrag stellen zu können, ist, dass Studierende am 1. Dezember 2022 ihren Wohnsitz in Deutschland hatten und an einer Hochschule eingeschrieben waren. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (Bmbf) sind das derzeit rund 2,95 Millionen Studierende.

Anträge können zudem auch von Studierenden in einem dualen Studium, Promotionsstudierenden, Teilzeitstudierenden und Studierenden in einem Urlaubssemester gestellt werden. Gasthörerinnen und Gasthörer können dem Bmbf zufolge keinen Antrag stellen.

Weiterhin sind auch rund 450.000 Fachschülerinnen und Faschschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler, die mindestens einen zweijährigen berufsqualifizierenden Abschluss anstreben. Zudem müssen auch sie zum Stichtag am 1. Dezember 2022 in Deutschland an einer Ausbildungsstätte angemeldet sein.

Anspruchsberechtigt sind auch die etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, wenn sie zum Stichtag an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet sind.

Wie bekomme ich als Student die 200 Euro Energiepreispauschale?

Damit Studenten die Energiepreispauschaleüberhaupt beantragen können, musste zunächst ein spezielles Portal errichtet werden. Grund dafür war, dass es für Studentinnen und Studenten keine zentrale Stelle gab, über die die Zahlung hätte abgewickelt werden können. Für Arbeitnehmer und Rentner, die bereits vergangenes Jahr die Energiepreispauschale kassiert haben, war das anders.

Bevor Studentinnen und Studenten den Antrag stellen können, müssen sie noch einige Vorbereitungen getroffen haben:

  • Studierende brauchen für den Antrag einen Zugangscode plus Pin, den sie von der jeweiligen Universität oder Hochschule zugeschickt bekommen. Diesen müssen Studenten nicht anfordern, sondern wird ihnen automatisch zugesandt.
  • Für die Beantragung der Energiepreispauschale brauchen Studenten zwingend ein BundID-Nutzerkonto. Dabei handelt es sich um ein zentrales Benutzerkonto in Deutschland für digitale Verwaltungsleistungen. Das Anlegen des Nutzerkontos ist zwar kostenlos, dafür aber kompliziert, denn man braucht dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion oder ein Elster-Zertifikat. Für die Online-Ausweisfunktion benötigen Studenten ein Smartphone mit NFC-Funktion und eine Identifizierungs-App.

Wer Fragen zur Antragsstellung hat, kann sich dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr an die Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wenden: 0800 2623 003.

Übrigens: Studenteninnen und Studenten können unter bestimmten Voraussetzungen auch einen zweiten Heizkostenzuschuss beantragen.

 
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