Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat für einige Verwirrung und Kritik gesorgt. Welche Heizungen wirklich ausgetauscht werden müssen, und welche Alternativen es gibt, lesen Sie in diesem Artikel.
Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz wird am 8. September erneut im Bundestag diskutiert und es wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Sobald Neuerungen oder Änderungen bekannt sind, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
Wer muss ab 2024 eine neue Heizung einbauen?
Das Heizungsgesetz sieht nicht vor, dass alle Immobilienbesitzer 2024 ihre Heizungen austauschen müssen. Das Gesetz bezieht sich nämlich auf Heizungen, die komplett ausgetauscht werden müssen oder in Neubauten verbaut werden.
Wessen Heizung allerdings kaputt geht, kann sie reparieren lassen. Das gilt auch für Öl- und Gasheizungen. Und auch eine Karenzzeit von drei Jahren ist für den Austausch vorgesehen. Wenn eine Heizung beispielsweise 2026 kaputt geht und nicht mehr repariert werden kann, darf übergangsweise eine gebrauchte Heizung für die kommenden drei Jahre eingebaut werden. Nach Ablauf der drei Jahre muss dann aber eine neue Heizung, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird, eingebaut werden. Es gibt jedoch auch Immobilienbesitzer, die von der Austauschpflicht des GEG ausgenommen sind.
Allerdings besteht die 30-Jahres-Regel, die es auch vor dem GEG gab, weiter. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Ausnahmen gibt es hier für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und wenn die Eigentümer selbst seit dem Stichtag 1. Februar 2002 in der Immobilie wohnen und die Heizung nutzen.
Eine Frist gibt es allerdings: Heizkessel dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Gaskessel dürfen danach weiterverwendet werden, wenn sie vollständig mit "Öko-Gas" genutzt werden.
Beim Gesetzentwurf gibt es Nachbesserungen. Was soll künftig beim Heizungsgesetz gelten?
Nachdem es starke Kritik am Gebäudeenergiegesetz gab, wurde in den vergangenen Wochen kräftig diskutiert und über Nachbesserungen verhandelt. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) mussten sich schließlich in die Gespräche einschalten, da diese zu keinen Ergebnis kamen, das für alle Parteien tragbar war. Nun steht aber stehen die Nachbesserungen in Form von sogenannten "Leitplanken" fest. Dpa zufolge sehen sie wie folgt aus:
- Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die bei verpflichtenden Maßnahmen im Bestand mit Übergangsfristen Bezug genommen werden soll.
- Das Gebäudeenergiegesetz soll eigentlich ab 2024 greifen. Bis dahin wird es wahrscheinlich noch keine kommunale Wärmeplanung geben. Bis dahin sollen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Heizungsaustausch noch nicht gelten.
- Laut Papier können ab dem 1. Januar 2024 war noch Gasheizungen eingebaut werden, aber nur, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
- Beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungen sollen alle Optionen "gleichwertig behandelt werden".
- Haushalte sollen bei den notwendigen Neuinvestitionen finanziell nicht überfordert werden.
Mit Hilfe der "Leitplanken" sollen nun entsprechende Änderungen des Gesetzentwurfs im Parlament vereinbart werden.
Zusätzlich plant die Regierung eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Länder und Kommunen sollen dafür in den nächsten Jahren genaue Pläne vorlegen, wie sie die Heizinfrastruktur vor Ort klimaneutral umbauen wollen. So können Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung erhalten, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie bei ihrem Heizsystem auf eine andere Alternative setzen sollten.
Die Ampel-Koalition klärte zuletzt noch offene Fragen beim Gebäudeenergiegesetz.Entlang der "Leitplanken" sollen nun die letzten Details feststehen. Die Kompromisse ergeben beim Heizungsgesetz einige Änderungen. Am Donnerstag soll der neue Gesetzentwurf vorgestellt werden.
Heiz-Gesetz 2024: Welche Heizungen dürfen eingebaut werden?
Wer seine Heizung austauschen lassen muss oder möchte, sollte sich an einen Heizungsbauer oder Energieberater wenden, um die bestmögliche Lösung für sich zu finden. Dennoch steht bereits jetzt fest, welche Heizungsarten als "grün" und somit entsprechend des GEG als einbaufähig gelten. Als Möglichkeiten zum Heizen mit erneuerbarer Energie gibt das BMWK auf seiner Website folgende Möglichkeiten an:
- Wärmenetz-Anschlüsse
- Wärmepumpen
- Stromdirektheizungen
- Hybridheizungen
- Solarthermie
- Wasserstoffheizungen
- Biomasseheizungen
- Gasheizungen, die nachweislich erneuerbare Gase nutzen
- Biomasse, nur bei Altbauten und nicht mehr bei Neubauten