Die Nutzung von Radwarn- und Störgeräten ist in Deutschland verboten. Technisch nur dazu bestimmte Geräte, wie etwa reine Radarwarner, darf man noch nicht einmal betriebsbereit mitführen. Darauf verweist der ADAC. Entsprechende Funktionen auf anderen Geräten - wie Apps auf Handys oder Navis - dürfen nicht verwendet und müssen ausgeschaltet sein.
München/Berlin (dpa/tmn)