Enthält die Lohnabrechnung falsche Angaben, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht verlangen, eine irrtümlich ausgewiesene Summe ausgezahlt zu bekommen. Über ein entsprechendes Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 7 SLa 378/24) berichtet das Fachportal «Haufe.de».
Köln/Freiburg (dpa/tmn)