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Stuttgart/Berlin (dpa/tmn): Vermögen verschwiegen? Amt kann Sozialhilfe zurückfordern

Stuttgart/Berlin (dpa/tmn)

Vermögen verschwiegen? Amt kann Sozialhilfe zurückfordern

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    Wer staatliche Leistungen beantragt und dabei fehlerhafte Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, muss das Geld unter Umständen zurückzahlen. So weit, so gut - und bei der Antragstellung wird man darauf in der Regel auch hingewiesen.

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