Eine Schönheit ist das Objekt am Iphöfer Stadtrand nicht gerade. Garten und Grundstück verwildert, die Fassade zum Teil abgeplatzt – und dann hat der Eigentümer auch noch einen Bretterzaun um das halbe Gelände gezogen, der dem Ganzen den Anschein einer Festung gibt.
Iphofen
Anderswo stellt der Nachbar eine Garage auf die Grenze oder ein Haus in 3 m Abstand und das ist in Ordnung.
Wenn das im Bebauungsplan so vorgesehen ist, ist das selbstverständlich in Ordnung. Garagen sind sehr häufig als Grenzbebauung vorgegeben, und der Mindestabstand vom Haus zur Grundstücksgrenze ist (abhängig von der Traufhöhe) nach BayBO halt nun mal 3 m. Bitte erst mal erkundigen, dann sticheln.
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