Schneller als die Polizei erlaubt geht es zwar auch beim Bau der neuen Kitzinger Inspektion nicht. Immerhin aber hat das Projekt auf dem Gelände einer früheren US-Wohnsiedlung jetzt eine weitere Hürde genommen. Nachdem der Haushaltsausschuss des Landtags im März dem ersten Teil der Planung zugestimmt hatte, stellte der städtische Bauausschuss am Donnerstagabend formal Baurecht her.
Kitzingen
Immer interessant, dass Menschen den § 38 der StVO kennen, den § 35 aber nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch verwischen die Unterschiede oft. Wenn die Polizei "nur" mit Blaulicht fährt, um andere vor ihrer Wahrnehmung von Sonderrechten im Rahmen hoheitlicher Aufgaben zu warnen (das Blaulicht muss für Sonderrechte nicht mal an sein), dann ist das nach § 35 genauso legitim. Der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn zur Erzwingung von Wegerechten nach § 38 ist spätestens dann sinnvoll, wenn die Verkehrslage es erfordert. § 35 gilt nicht für jedes Blaulichtfahrzeug (z. B. Feuerwehr), für die Landespolizei aber sicher. Einfach mal in der Suchmaschine nachvollziehen, wäre auch für die Artikel der Mainpost und deren Redakteuren gut...
Lieber Herr Endres, vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihr Hinweis läuft allerdings ins Leere. Im Artikel heißt es doch: "Einsatzwagen, die ohne Martinshorn und nur mit Blaulicht unterwegs sind, stehen zwar gewisse Sonderrechte zu, allerdings kein Wegerecht." Damit ist im Grunde alles gesagt. Sonderrechte ja, Wegerecht nein. Und genau um dieses von der Polizei beanspruchte Wegerecht geht es. Die Unterscheidung ist wesentlich und auch von Gerichten so bewertet. Freundliche Grüße Eike Lenz, Lokalredaktion Kitzingen
Eike Lenz hat Recht, man unterscheide Sonderrecht und Wegerecht. In der Problematik des Artikels geht es nur um das Wegerecht. Und die Wahrnehmung des Rechts geht nur mit Blaulicht und Martinshorn.
§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO regelt eindeutig bei welchen Fahrten Blaulicht und Martinshorn zu benutzen sind. Wer meint dagegen verstossen zu müssen soll einfach kein Einsatzfahrzeug fahren dürfen. Die Polizei Kitzingen muss offensichtlich mal geschult werden, da fehlt es am Grundwissen.
Mich erschüttert die Blauäugigkeit unserer Kitzinger Polizei wegen dem Verkehrsaufkommen an dieser neuralgischen Stelle. Gabriele Rosenkranz-Höhn
Blaulicht alleine reicht? Wie kann ich so einen Unsinn behaupten. § 38 StVO regelt ganz klar, dass man Wegerecht nur mit Blaulicht und Martinshorn besitzt. Im Übrigen kann man im Sommer bei blauem Himmel und Sonnenschein das Blaulicht überhaupt nur schwer bzw. überhaupt nicht erkennen.
Also wenn ich diesen Bericht lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Über was man sich so alles Gedanken macht, irgendwie typisch deutsch.
Inzwischen muss ich auch bzgl. der Kommentare hier den Kopf schütteln. Haben wir bzw die Schreiber keine anderen Probleme?
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