Schneller als die Polizei erlaubt geht es zwar auch beim Bau der neuen Kitzinger Inspektion nicht. Immerhin aber hat das Projekt auf dem Gelände einer früheren US-Wohnsiedlung jetzt eine weitere Hürde genommen. Nachdem der Haushaltsausschuss des Landtags im März dem ersten Teil der Planung zugestimmt hatte, stellte der städtische Bauausschuss am Donnerstagabend formal Baurecht her.
Kitzingen
§ 38 Abs. 1 Satz 2 StVO regelt eindeutig bei welchen Fahrten Blaulicht und Martinshorn zu benutzen sind. Wer meint dagegen verstossen zu müssen soll einfach kein Einsatzfahrzeug fahren dürfen. Die Polizei Kitzingen muss offensichtlich mal geschult werden, da fehlt es am Grundwissen.
Mich erschüttert die Blauäugigkeit unserer Kitzinger Polizei wegen dem Verkehrsaufkommen an dieser neuralgischen Stelle. Gabriele Rosenkranz-Höhn
Blaulicht alleine reicht? Wie kann ich so einen Unsinn behaupten. § 38 StVO regelt ganz klar, dass man Wegerecht nur mit Blaulicht und Martinshorn besitzt. Im Übrigen kann man im Sommer bei blauem Himmel und Sonnenschein das Blaulicht überhaupt nur schwer bzw. überhaupt nicht erkennen.
Also wenn ich diesen Bericht lese, kann ich nur den Kopf schütteln. Über was man sich so alles Gedanken macht, irgendwie typisch deutsch.
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