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STUTTGART: Ausnahme bei Alkohol-Verkaufsverbot gewollt

STUTTGART

Ausnahme bei Alkohol-Verkaufsverbot gewollt

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    (lsw) Die CDU/FDP-Landesregierung hat nach eigenen Angaben gewusst, dass das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot von Tankstellen mit einer Gaststättenerlaubnis unterlaufen werden kann. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums von Ernst Pfister (FDP) erklärte: „Es gibt keine Gesetzeslücke.“ Die Ausnahme für Gaststätten mit Straßenverkauf sei „von Anfang an Teil des politischen Kompromisses“ gewesen.

    Das Gesetz werde in spätestens drei Jahren überprüft – auch mit Blick darauf, ob das Verbot „durch einen vermehrten Straßenverkauf durch Gaststätten unterlaufen wird“, zitierte das Ministerium aus der Begründung des Gesetzes. „Die Landesregierung hat die Fallkonstellation, dass es als Gaststätten konzessionierte Tankstellen gibt, also erkannt“, teilte das Ressort mit.

    Tankstellen, Kioske und Supermärkte in Baden-Württemberg dürfen seit vergangenem Montag nachts keinen Alkohol mehr verkaufen. Durch die bundesweit einzigartige Regelung sollen Saufgelage von Jugendlichen verhindert werden. Wenn Tankstellen in ihrem Laden ein Bistro betreiben und eine Gaststättenerlaubnis besitzen, dürfen sie auch künftig rund um die Uhr Alkohol verkaufen.

    Das Ministerium will nun aber verhindern, dass Tankstellen massenweise eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Bereits am 24. Februar habe das Ressort die Regierungspräsidien über dieses mögliche Problem informiert.

    Soll heißen: Nicht jede Tankstelle mit zwei Stehtischen darf eine Konzession bekommen. Das Ministerium sicherte zu, die Kriterien zu konkretisieren, um eine landesweit einheitliche Anwendung sicherzustellen und „weitgehend auszuschließen“, dass Tankstellen das Verbot umgehen.

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