Unbußfertig stolpert Georg Ondrasch durch das Bürgermeisteramt. Die fortwährende Kritik von Presse, Stadträten und Bürgern an seiner Amtsführung wertet der Gemündener Bürgermeister als persönliche Angriffe, und nicht wenige teilen seine Meinung: Darf man einen Men- schen derart kritisieren? Man muss! – wenn es sich um einen Amtsträger handelt und wenn man wie der Stadtrat oder die Presse den verfassungsmäßigen Auftrag zur Kontrolle der ausführenden Gewalt hat. Deswegen ist die Pressefreiheit ein Grund- recht. Deswegen hat die Presse in einer Demokratie Pflichten und besondere Rechte, die das Verwaltungsgericht im aktuellen Fall gegen den Bürgermeister gewichtet hat.
Über die Verwendung öffentlicher Mittel kann die Presse Auskunft verlangen, daran hat das Gericht keinen Zweifel gelassen. Nahezu alle Fragen muss der Bürgermeister beantworten. Festgestellt haben die Richter auch, dass eine nicht öffentliche Behandlung im Gemeinderat der Auskunftspflicht gegenüber der Presse nicht entgegensteht. Überdies besagt die Entscheidung: Die Frage, ob an einem Sachverhalt ein tagesaktuelles Interesse besteht, entscheidet die Presse allein.
Die Bitte um Auskünfte ist keineswegs „aggressiv“ und ein „Unter-Druck-Setzen des 1. Bürgermeisters“, wie das Gemündener Stadtoberhaupt das Gericht wissen ließ, sondern ein ganz normales und berechtigtes Anliegen. Ondrasch ist kein Opfer, höchstens seiner selbst. Für Grundrechte, auch für die Rechte einer freien Presse setzen Menschen in Nordafrika und anderen Teilen der Welt ihr Leben ein. In Deutschland reicht es zum Glück, nötigenfalls vor Gericht zu ziehen.