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Verkehr: Formulierung der Bahn in einem Kundenanschreiben irritiert – Zweiter Bauabschnitt im kommenden Jahr geplant: Bahnhof Wiesthal wird nicht barrierefrei

Verkehr: Formulierung der Bahn in einem Kundenanschreiben irritiert – Zweiter Bauabschnitt im kommenden Jahr geplant

Bahnhof Wiesthal wird nicht barrierefrei

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    Bahnsteig 2/3 der Station Wiesthal: Nach Auskunft der Bahn zu wenig Platz und zu wenig Reisende für einen barrierefreien Ausbau.  Foto: Ernst Bäppler
    Bahnsteig 2/3 der Station Wiesthal: Nach Auskunft der Bahn zu wenig Platz und zu wenig Reisende für einen barrierefreien Ausbau. Foto: Ernst Bäppler Foto: Ernst Bäppler

    WIESTHAL. »Stillstand am Wiesthaler Bahnhof«: So titelte unser Medienhaus vor einigen Wochen und berichtete über die Verzögerungen beim Umbau des Bahnhofsvorplatzes und des Zugangs zum Bahnsteig 1. Wie die Münchner Bahnpressestelle inzwischen mitgeteilt hat, will die Bahn im kommenden Jahr einen zweiten Bauabschnitt realisieren.

    Den Bahnsteig für die Gleise 2 und 3 will sie ebenso wie den bereits fertiggestellten Bahnsteig 1 erhöhen und mit einem Leitsystem für behinderte Reisende ausstatten. Wird der Bahnhof Wiesthal dadurch insgesamt barrierefrei?

    Anfrage eines Lesers

    Leser Michael Sittinger war davon ausgegangen. Er hatte sich unter anderem wegen der künftigen Ausstattung dieser Bahnstation mit Wetterschutzhäuschen an das von der Deutschen Bahn betriebene Internet-Portal Bahnhof.de gewandt und unter der Absenderadresse feedback@bahn.de folgende Mitteilung erhalten: »Auch an Bahnsteig 2/3 soll mit dem bevorstehenden barrierefreien Ausbau ab 2026 ein solches Wetterschutzhäuschen errichtet werden.«

    Die Wortwahl »barrierefreier Ausbau« hat die Redaktion stutzig gemacht. Denn »barrierefrei« bedeutet, dass auch ein Rollstuhlfahrer ungehinderten Zugang zu der betreffenden Verkehrsanlage haben muss. Dies ist so in Paragraf 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes definiert. Im Falle von Wiesthal würde das demnach den Bau von Aufzügen oder Rampen voraussetzen. Beides allerdings kommt nicht infrage, teilte eine Bahnsprecherin unserem Medienhaus auf Anfrage hierzu mit. Zu keinem Zeitpunkt seien Aufzüge oder Rampen Bestandteil des Umbauprojekts Wiesthal gewesen. In Richtung Würzburg werde der Bahnsteig 2/3 nur von durchschnittlich 310 Reisenden frequentiert. Der Bahnsteig habe wegen des geringen Abstands zwischen den beiden Gleisen auch nicht die für einen Aufzugeinbau erforderliche Breite. Deshalb handele es sich lediglich um einen »Umbau«, aber nicht um einen Ausbau, durch den die gesamte Station barrierefrei werde.

    Warum allerdings ist es möglich, dass eine andere Stelle im Bahnkonzern im Kundendialog den Begriff »barrierefrei« entgegen der Gesetzeslage abweichend definiert und damit falsche Erwartungen weckt? Hierzu hat sich die Bahnsprecherin nicht geäußert.

    Es bleibt also dabei, was unser Medienhaus schon berichtet hatte: Dass Rollstuhlfahrer zwar ungehinderten Zugang zu den Zügen in Richtung Aschaffenburg haben, dass sie aber auch in Zukunft nicht auf der Rückfahrt in Wiesthal aussteigen können. eb

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