Hat der 51-jährige Angeklagte mit ärztlichen Rezepten, die er sich über Telegram besorgt hat, Urkundenfälschung begangen? Um diese Frage ging es kürzlich vor dem Amtsgericht Gemünden. Kurz vor dem 24. Januar vergangenen Jahres beauftragte der Mann aus dem Raum Marktheidenfeld eine weitere Person, ihm fünf gefälschte ärztliche Rezepte zu beschaffen. Dabei handelte es sich um verschreibungspflichtige Medikamente. Der Beauftragte bestellte die Rezepte über den Nachrichtendienst Telegram bei einem bisher unbekanntem Lieferanten. Der Angeklagte löste die Fälschungen in nahegelegenen Apotheken ein.
Main-Spessart
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