Die Gemeinde Königheim und die Kreisstadt Tauberbischofsheim haben im Jahr 2023 gemeinsam eine Biotopverbundplanung beauftragt. Der Entwurf wird bei einem Informationsabend am Donnerstag, 15. Mai, um 18 Uhr vorgestellt.
Folgende Informationen sind einer Pressemitteilung der Stadt Tauberbischofsheim entnommen: Im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 wurden zahlreiche Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen das Insektensterben gestoppt und die vielfältigen Lebensräume für unsere heimischen Tier- und Pflanzenarten geschützt werden sollen. Der Ausbau eines landesweiten funktionalen Biotopverbundes wurde deshalb in die Novellierung des Naturschutzgesetzes des Landes im Jahr 2020 aufgenommen.
Ziel gemäß § 22 Abs. 1 Naturschutzgesetz ist ein funktionaler Biotopverbund bis 2023 auf zehn Prozent, bis 2027 auf 13 Prozent und bis 2030 auf 15 Prozent Offenland der Landesfläche. Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbundes zu berücksichtigen.
Die Aufgabe wurde den Gemeinden übertragen. Sie erstellen für ihr Gebiet auf Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans Biotopverbundpläne oder passen die Landschafts- oder Grünordnungspläne an (§ 22 Abs. 2 Satz 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg).
Königheim und Tauberbischofsheim haben 2023 eine Biotopverbundplanung beauftragt. Das beauftragte Planungsbüro, die Bietergemeinschaft Ökologische Arbeitsgemeinschaft Würzburg (ÖAW) und das Büro „Tauberzoo – Büro für Faunistik“ Tauberbischofsheim, hat nun im Entwurf Bestands- und Maßnahmenkarten sowie Maßnahmensteckbriefe erstellt, die zur Vernetzung besonders wertvoller Lebensräume von Tieren und Pflanzen dienen. Die Planung erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Königheim und der Kreisstadt Tauberbischofsheim.
Der Entwurf wird bei einem Informationsabend am heutigen Donnerstag, 15. Mai, um 18 Uhr im Gründerzentrum, Am Wört 1, in Tauberbischofsheim der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es besteht die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind willkommen.
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