Der scheidende hessische Rechnungshofpräsident Walter Wallmann hat dem Land wichtige Mahnungen ins Stammbuch geschrieben. So sollte das Geld aus dem Investitionspaket des Bundes ausschließlich in Projekte investiert werden, für die wirklich ein Bedarf besteht, erklärte er bei der Vorstellung des Jahresberichtes für die Landesfinanzen 2023 in Wiesbaden. Aus Sicht Wallmanns dürfen nur absolut notwendige Investitionen getätigt werden. Die zusätzlichen Mittel dürften nicht in den Konsum fließen.
Der Landesrechnungshof kontrolliert, wie die hessische Landesverwaltung mit dem Steuergeld umgeht. Es ist der letzte Jahresbericht für Wallmann an der Spitze des Rechnungshofs. Seine Amtszeit endet bald. «Mit Blick auf die vergangenen zwölf Jahre ist festzuhalten, dass sich die Rahmenbedingungen verschlechtern und die Herausforderungen zunehmen», resümierte er. «Krisen sind unsere ständigen Begleiter und wir haben noch nicht für jedes Problem eine passende Lösung.»
Bei Investitionen auch Folgekosten beachten
Mit Blick auf den Investitionsstau begrüßte Wallmann das Finanzpaket des Bundes über 500 Milliarden Euro, von denen den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro zufließen sollen. «Allerdings sollten diese Mittel und die eingeräumten Verschuldungsmöglichkeiten nur für zusätzliche Maßnahmen eingesetzt werden», mahnte Wallmann. Es dürften vor allem die Folgekosten der Investitionen nicht vergessen werden.
Kaum Interesse an Digitaler Dorflinde
Mit Blick auf das Berichtsjahr 2023 kritisierte Wallmann das Landesförderprogramm «Digitale Dorflinde», das Kommunen bei der Einrichtung von öffentlichem, kostenlos verfügbarem WLAN unterstützt. Unter anderem sei für das Projekt der Bedarf nicht hinreichend ermittelt worden. «Eine stichprobenhafte Untersuchung der Zugriffszahlen zeigte in der Regel eine geringe bis sehr geringe Auslastung der Dorflinden», erläuterte der Rechnungshofpräsident. Von den untersuchten Standorten hätten mehr als ein Drittel maximal einen Zugriff pro Tag aufgewiesen.
Kostenrisiko für das Land bei der Windkraft
Wallmann monierte außerdem, dass die vom Land verlangten Sicherheitsleistungen für das Betreiben von Windrädern zu gering seien. Diese Bürgschaften sollen gewährleisten, dass Anlagen nach der Nutzung auch dann zurückgebaut und Bodenversiegelungen beseitigt werden, wenn der Betreiber nicht dafür aufkommen kann. Allerdings entspräche die Höhe der Sicherheitsleistungen nicht einmal den von den Betreibern selbst geschätzten Werten, kritisierte Wallmann. Für das Land bedeute dies ein Risiko, womöglich selbst für Kosten aufkommen zu müssen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden