Mit einem Antrag auf gemeinsames Singen der Nationalhymne immer am Ende der Plenarwochen ist die AfD-Opposition im hessischen Landtag gescheitert. Die anderen vier Fraktionen stimmten in Wiesbaden geschlossen dagegen.
Die AfD hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass die dritte Strophe des «Liedes der Deutschen» als Nationalhymne «Ausdruck der grundlegenden Werte unseres Gemeinwesens - Einigkeit, Recht und Freiheit» - sei. Ihr Abgeordneter Volker Richter betonte: «Wir zeigen, dass wir trotz aller Meinungsverschiedenheiten zusammengehören und gemeinsam Verantwortung tragen, um das Beste für unser Land zu erreichen».
Warnung vor «Banalisierung» und Routine
Laut dem FDP-Parlamentarier Oliver Stirböck ist es ratsam, das Singen der Nationalhymne auf besondere Ereignisse zu beschränken - es dürfe hier keine «Banalisierung» und Routine geben. Auch die Grünen-Abgeordnete Miriam Dahlke warnte, dass andernfalls «das Besondere verloren geht». Zudem halte sich die AfD mit ihrer spalterischen Politik nicht an die ersten Worte der Nationalhymne: «Einigkeit und Recht und Freiheit». Auch die Sozialdemokratin Lisa Gnadl betonte: «Die AfD will Spaltung, Rassismus und Ausgrenzung.» Nach Worten des Christdemokraten Ingo Schon ist nicht einmal nach Parlamentssitzungen in Russland und China das Singen der Nationalhymne üblich.
Die AfD-Fraktion war im Wiesbadener Landtag zuvor auch mit einem Antrag auf eine Dauerbeflaggung mit der Deutschlandfahne vor Hessens Schulen gescheitert - hier stimmten die anderen vier Fraktionen ebenfalls dagegen.
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