Im Revisionsprozess gegen eine wegen dreifachen Mordes verurteilte falsche Ärztin vor dem Landgericht Kassel wird am Mittwoch (11.00 Uhr) das Urteil erwartet. Die Frau hatte sich jahrelang fälschlicherweise als Anästhesistin ausgegeben und soll durch Behandlungsfehler den Tod von drei Menschen verschuldet haben. Andere Patienten sollen laut Anklage schwere Schäden davongetragen haben.
Die heute 54-Jährige hatte sich eine Anstellung als Narkoseärztin in einem Hospital in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) mit einer gefälschten Approbationsurkunde erschlichen. Im Mai 2022 war sie unter anderem wegen dreifachen Mordes und versuchten Mordes in zehn Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Kassel stellte damals auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.
Gegen das Urteil hatte die Frau Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob die Entscheidung teilweise auf, unter anderem weil er den Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet sah.
Nebenklage fordert lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft forderte in dem neu aufgerollten Verfahren 15 Jahre Haft für die Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen und gefährlicher Körperverletzung in zehn Fällen. Die Nebenklage beantragte, die 54-Jährige wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen und die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Die Verteidiger plädierten für eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise von acht Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.
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