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Termine: Kindergeld im Februar 2023: Wann ist die Auszahlung?

Termine

Kindergeld im Februar 2023: Wann ist die Auszahlung?

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    Das sind die Kindergeld-Auszahlungstermine im Februar 2023.
    Das sind die Kindergeld-Auszahlungstermine im Februar 2023. Foto: Jens Büttner, dpa

    Mit dem neuen Monat kommen auch die neuen Auszahlungstermine für das Kindergeld. 250 Euro pro Kind gibt es seit Anfang des Jahres 2023 vom Staat. Statt der bisherigen Staffelung des Kindergeldes nach der Anzahl der Kinder, bekommen Erziehungsberechtigte nun für alle Kinder den selben Betrag.

    Das Kindergeld soll die grundlegende Versorgung des Kindes ermöglichen. Darunter fallen auch der Unterhalt und die Ausbildung. Dass das nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken, wissen vermutlich die meisten Eltern. Mit dem Kindergeld soll der Mehraufwand ausgeglichen werden, so die Bundesagentur für Arbeit.

    Die Kindergeldauszahlungstermine im Februar 2023

    Die Auszahlungstermine für das Kindergeld findet nicht zum gleichen Zeitpunkt statt. Denn der Termin hängt davon ab, welche Kindergeldnummer auf dem Bescheid der Familienkasse vermerkt ist. Für den Auszahlungszeitpunkt spielt die Endziffer der Kindergeldnummer die entscheidende Rolle. Je niedriger die letzte Zahl der Nummer ist, desto früher im Monat wird das Kindergeld ausbezahlt. So werden die Kindergeldnummern mit der Endziffer "0" als erstes, und diejenigen mit der Endziffer "9" als letztes ausbezahlt.

    Folgende Tabelle zeigt die einzelnen Auszahlungstermine im Februar 2023:

    Kindergeldnummer, EndzifferAuszahlungstermin Kindergeld
    03. Februar 2023
    18. Februar 2023
    29. Februar 2023
    310. Februar 2023
    413. Februar 2023
    514. Februar 2023
    615. Februar 2023
    716. Februar 2023
    817. Februar 2023
    921. Februar 2023

    Auszahlung von Kindergeld im Februar 2023: Kein Anspruch auf termingerechte Auszahlung

    Der Grund für die unterschiedlichen Auszahlungstermine ist eine technische Ursache, so zumindest die offizielle Begründung. Einen rechtlichen Anspruch auf eine termingerechte Überweisung besteht bei der Auszahlung des Kindergeldes nicht. Aufgrund von Feiertagen und Wochenenden kann sich der Geldeingang laut Agentur für Arbeit verschieben.

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