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Totschlagprozess: Fünfeinhalb Jahre Haft nach tödlichem Messerangriff

Totschlagprozess

Fünfeinhalb Jahre Haft nach tödlichem Messerangriff

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    Mitbewohner erstochen - fünfeinhalb Jahre Haft für 43-Jährigen. (Foto-Archiv)
    Mitbewohner erstochen - fünfeinhalb Jahre Haft für 43-Jährigen. (Foto-Archiv) Foto: Uli Deck/dpa

    Weil er seinen Mitbewohner erstochen hat, ist ein 43-Jähriger wegen Totschlags zu einer Gefängnisstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Baden-Baden mit. Dem Mann war zur Last gelegt worden, das 55 Jahre alte Opfer im September vergangenen Jahres in einem Hotel-Appartement in Rastatt mit einem Küchenmesser niedergestochen zu haben.

    Der 55-Jährige, ein Arbeitskollege des angeklagten Rumänen, starb noch in derselben Nacht an mehreren Stichverletzungen in den Hals, in die Brust und in den Rücken. Zuvor hatten die beiden Männer früheren Angaben der Polizei zufolge größere Mengen Alkohol getrunken und waren dann in Streit geraten. Der Angeklagte hatte gesagt, von seinem späteren Opfer angegriffen worden zu sein. (Az.: 1 Ks 300 Js 12748/24)

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