Mit parteiübergreifender Mehrheit hat der Bayerische Landtag einen Auftritt des neu-rechten Verlegers Götz Kubitschek im Parlament verhindert. Die AfD-Fraktion hatte Kubitschek, der als Impulsgeber für die Rechtsaußenströmung in der AfD gilt, als Experten für eine Ausschuss-Anhörung benannt - zum Thema Demokratiebildung. In einer eigens einberufenen Sondersitzung der zuständigen Ausschüsse sei dies aber nun mit breiter Mehrheit abgelehnt worden, sagte eine Landtagssprecherin.
«Die Demokratinnen und Demokraten haben sich gemeinsam gegen diese unerträgliche Provokation der AfD gestellt. Das ist gut», sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze und betonte: «Der Landtag darf nicht zur Bühne eines brandgefährlichen Vordenkers der Neuen Rechten werden.»
Kubitschek gilt als einer der wenigen Vertrauten von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke. Sein Verlag wird vom Verfassungsschutz nicht mehr als Verdachtsfall, sondern seit 2024 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
«Genau kalkulierte Grenzüberschreitung»
«Seine Einladung als Experte zu einer offiziellen Anhörung des Landtags zum Thema Demokratiebildung stellt sich für uns als eine genau kalkulierte Grenzüberschreitung der AfD-Fraktion im Landtag dar», sagte die Vize-Vorsitzende des Bildungsausschusses, Gabriele Triebel (Grüne). Schulze und Triebel warfen der AfD eine immer weiter fortschreitende Radikalisierung vor.
SPD-Fraktionschef Holger Grießhammer sagte: «Ich halte derartige Provokationsversuche der AfD für lächerlich.» Die AfD wolle offenbar unbedingt beweisen, dass sie außerhalb des demokratischen Spektrums stehe.
Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD umstrittene Personen als Experten für eine Anhörung benannt hat und damit gescheitert ist. Im Jahr 2020 musste darüber sogar der Bayerische Verfassungsgerichtshof urteilen: Das Gericht entschied damals gegen die AfD - nämlich dass ein Ausschuss eine von einer Fraktion vorgeschlagene Person mit einer sachbezogenen Begründung ablehnen könne. «Dies gilt insbesondere, wenn diese einem Verein vorsteht, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft wird», hieß es zum damaligen Fall.
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