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Für den Ernstfall: So bewahren Sie Vorsorgedokumente am besten auf

Für den Ernstfall

So bewahren Sie Vorsorgedokumente am besten auf

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    Im Notfall schnell griffbereit: Wer Vorsorgedokumente fein säuberlich abheftet, tut Angehörigen damit einen großen Gefallen.
    Im Notfall schnell griffbereit: Wer Vorsorgedokumente fein säuberlich abheftet, tut Angehörigen damit einen großen Gefallen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Frühzeitig rechtlich Vorsorge treffen: Das geht jeden an. Mit Betreuungsverfügung, Vollmacht, Testament und Co. kann jeder individuell Wünsche festlegen, wie es weitergehen soll, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Doch wo solche Dokumente aufbewahren?

    Grundsätzlich kann sie eine vorsorgende Person selbst oder eine Vertrauensperson jeweils in ihren Unterlagen aufbewahren. Erfolgt die Aufbewahrung bei der vorsorgenden Person selbst, sollten Angehörige von deren Existenz wissen und auch den Aufbewahrungsort genau kennen. «Bei handgeschriebenen Testamenten ist eine Hinterlegung bei jedem Amtsgericht in Deutschland möglich, bei allen anderen Vorsorgedokumenten nicht», sagt Hülya Erbil von der Bundesnotarkammer in Berlin.

    Zentrale Stelle zur Speicherung

    Allerdings gibt es auch für Vorsorgeverfügungen eine Registrierungsstelle: das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Den Inhalt dieses Registers können Betreuungsgerichte deutschlandweit rund um die Uhr elektronisch einsehen. «Neben den Betreuungsgerichten haben auch behandelnde Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das ZVR», so Erbil. Dadurch ist es möglich, Vorsorgeverfügungen schnell und unkompliziert aufzufinden und Kontakt zu den benannten Vertrauenspersonen aufzunehmen.

    Eine Registrierung ist online jederzeit einfach und kostengünstig (etwa 20 bis 30 Euro) möglich. Sollte die Vorsorgeverfügung notariell errichtet werden, kann die Notarin oder der Notar die Registrierung übernehmen.

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