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Landtag: Stadler steht vor Aufhebung seiner Abgeordneten-Immunität

Landtag

Stadler steht vor Aufhebung seiner Abgeordneten-Immunität

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    Der AfD-Parlamentarier Ralf Stadler muss mit der Aufhebung seiner Abgeordneten-Immunität rechnen. (Archivbild)
    Der AfD-Parlamentarier Ralf Stadler muss mit der Aufhebung seiner Abgeordneten-Immunität rechnen. (Archivbild) Foto: Tobias Hase/dpa

    Der AfD-Parlamentarier Ralf Stadler steht erneut vor der Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter des bayerischen Landtags. Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte die Aufhebung beantragt, wie der Landtag bestätigte. Üblicherweise wird ein solcher Antrag gestellt, um ein Ermittlungsverfahren einleiten zu können.

    Der Verfassungsausschuss des Landtags hatte in seiner jüngsten Sitzung für die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten gestimmt. Stadler selbst sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass es sich um seine eigene Immunität handle. Der Landtag werde voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 5. Juni darüber entscheiden, teilte eine Sprecherin des Parlamentes mit.

    Zuerst hatte das «Straubinger Tagblatt» berichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft machte mit Verweis auf die noch nicht aufgehobene Immunität keine Angaben zu den Vorwürfen.

    Stadler: Habe Social Media Post weitergeleitet

    Stadler selbst sagte, es gehe um einige seiner Aktivitäten auf Social Media. Er habe etwa einen Social Media Post weitergeleitet, in dem eine Bürgergeld-Empfängerin aus der Ukraine Auskunft über ihre Bezüge gibt. Er sehe darin keinen Rechtsverstoß, weil die Frau die Angaben selbst öffentlich gemacht hatte.

    Mehrere Auffälligkeiten

    Stadler, seit 2018 im bayerischen Landtag, war bereits mehrmals durch Äußerungen aufgefallen, die von Politikern anderer Parteien in die Nähe des Rassismus gerückt worden waren. Wegen des Fälschens eines Fotos mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) war bereits zuvor seine Immunität aufgehoben worden.

    Er hatte in der Folge einen Strafbefehl über 60 Tagessätze akzeptiert. Unter anderem wurde ihm auch die Waffenbesitzkarte entzogen, wogegen er ohne Erfolg geklagt hatte. Stadler ist vom Landtagspräsidium mehrmals für Zwischenrufe gerügt worden.

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