Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Revision verworfen: Schüler ermordet Ex-Freundin - BGH bestätigt Urteil

Revision verworfen

Schüler ermordet Ex-Freundin - BGH bestätigt Urteil

    • |
    • |
    • |
    Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild)
    Der 18-Jährige erstach seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivbild) Foto: René Priebe/dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil wegen Mordes gegen einen Schüler aus St. Leon-Rot bei Heidelberg bestätigt. Der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige hatte die gleichaltrige junge Frau im Januar 2024 in der gemeinsamen Schule erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn im August 2024 wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Der Angeklagte war in Revision gegangen. Der BGH stellte nun aber fest, die Überprüfung des Urteils habe «keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben».

    Angreifer flüchtete nach Tat bis nach Niedersachsen

    Der Deutsche hatte laut Landgericht am 25. Januar 2024 mit einem Messer mehrfach auf die junge Frau eingestochen. Die Abiturientin starb demnach noch am Tatort auf dem Schulgelände. Der Angreifer war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen geflüchtet. Dort sei er dann in Seesen - verfolgt von der Polizei - mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengestoßen. Sowohl der Schüler als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs seien verletzt worden.

    Teil der Anklage war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023. Damals hatte der Täter nach Angaben des Gerichts die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

    Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der damals 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.

    In Gedenken an die durch ihren Ex-Freund getötete Abiturientin hat die Schulgemeinde ein Mandelbäumchen auf ihrem Gelände gepflanzt. (Archivblid)
    In Gedenken an die durch ihren Ex-Freund getötete Abiturientin hat die Schulgemeinde ein Mandelbäumchen auf ihrem Gelände gepflanzt. (Archivblid) Foto: Uwe Anspach/dpa
    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden