Im Alter von 16 Jahren soll er sich als Kämpfer bei der Organisation „Islamistischer Staat“ (IS) verdingt haben: Seit diesem Donnerstag steht ein inzwischen 27 Jahre alte Iraker in München wegen Terrorvorwürfen vor dem Oberlandesgericht München. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation im Ausland vor.
Laut Anklagebehörde hatte er sich im Jahr 2014 als Jugendlicher dem IS im Irak angeschlossen, bis 2017 soll er für verschiedene Einheiten des IS gekämpft haben. Der Angeklagte war im Jahr 2021 nach Deutschland gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zuletzt lebte er im Bereich Oettingen im Landkreis Donau-Ries. Er war im Juli 2024 von Beamten des Landeskriminalamts verhaftet worden. Anfang Dezember 2024 hat ihn die Bundesanwaltschaft angeklagt.
Es laufen derzeit mehrere ähnliche Verfahren. Der Paragraf 129b wurde nachträglich in das Strafgesetzbuch eingefügt, letztlich als eine Konsequenz der Anschläge vom 11. September in New York. Die neue Norm macht die Verfolgung der Gründung, der Mitgliedschaft oder der Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung, die nur im Ausland besteht, auch in Deutschland möglich. Früher konnten nur Mitglieder krimineller und terroristischer Vereinigungen im Inland belangt werden. (dpa/AZ)
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