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BAD KISSINGEN: Auf der Suche nach einem Auftragskiller

BAD KISSINGEN

Auf der Suche nach einem Auftragskiller

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    Im Hamburger Rotlichtviertel wurde ein Bad Kissinger auf der Suche nach einem Auftragskiller fündig. Doch der führte den Auftrag nicht aus, sondern verriet den Auftraggeber an die Polizei.
    Im Hamburger Rotlichtviertel wurde ein Bad Kissinger auf der Suche nach einem Auftragskiller fündig. Doch der führte den Auftrag nicht aus, sondern verriet den Auftraggeber an die Polizei. Foto: Foto: Christian Charisius, dpa

    Paul B. (alle Namen geändert) hat die 62-jährige Kroatin Nini beim Tanzen kennengelernt. Ein Liebespaar sind sie nicht. Der Mechaniker hilft ihr nur bei Reparaturen und Briefen, ist so etwas wie ein vertrauter Freund.

    Nini hat gerade eine schwere Zeit. 40 Jahre lang hat sich mit ihrem nun 74-jährigen Ehemann Zoltan in der Nähe von München gelebt, Mit einer Tankstelle und einer Kfz-Werkstatt war das Paar zu Wohlstand gelangt. Aber seit 2002 lebt sie getrennt von ihrem Mann in Bad Kissingen, wo die Familie drei Wohnhäuser hat. Ihr Mann habe sie geschlagen und gequält, wird sie Paul (und später auch dem Gericht) erzählen. „Ich war für meinen Mann nur Sexobjekt und Sklavin.“ Aber die Bad Kissingerin betont: „Ich habe ihn geliebt und alles verziehen.“

    Mordmotiv: Geld

    Doch jetzt hört der Spaß auf: Zoltan will die Häuser in Bad Kissingen, die sie eigentlich als ihre Altersabsicherung betrachtet. Er braucht Geld für den verschuldeten Schwiegersohn. Später wird Paul. B. den Ermittlern erzählen: Da habe man gemeinsam einen Mordplan geschmiedet, weil der Ehemann „ein so schlechter Mensch ist.“

    Es geht nicht um Leidenschaft und enttäuschte Liebe, sondern schlicht um Geld. Zoltan macht Druck. Nini wird vor die Tür gesetzt. Später erklärt sie Ermittlern, die Familie habe sogar versucht, sie in eine psychiatrische Anstalt einweisen zu lassen.

    Suche nach Auftragskiller

    Also soll der Ehemann beseitigt werden. Keiner von beiden traut sich selbst einen Mord zu – und weil Auftragskiller in Bad Kissingen schwer zu finden sind, macht sich Paul für Nini auf die Reise, um einen Mörder zu engagieren. Dafür gibt sie ihm 20.000 Euro mit.

    Zunächst fährt der Mechaniker nach München. In einer dortigen Schwulenbar spricht er einen Mann an, dem er dem Augenschein nach einen Mord zutraut. Der überraschte Mann verlangt eine Vorkasse von 3000 Euro und macht ein Treffen am kommenden Tag aus. Wer dann dort nicht erscheint, ist der nun um 3000 Euro reichere Mann aus der Schwulenbar.

    Erfolglose Suche

    B. zieht weiter nach Frankfurt. Dort findet er aber auch niemanden, der wie ein Lohnkiller aussieht. Also reist er nach Berlin, zum Bahnhof Zoo. Auch dort spricht er einen Mann an, ob er nicht den 74-jährigen Zoltan umbringen könne. Doch der Berliner verlangt 70.000 Euro. Zuviel, so Paul B.

    Er fährt nach Hamburg auf die Reeperbahn. Dort braucht er einige Tage, um sich einen Mann auszusuchen, dem ein Mord zuzutrauen ist. Schließlich spricht er den Türsteher einer Kiezkneipe an. „Ich habe ihn gefragt, ob er jemanden weiß, der jemanden beseitigen kann“, sagt Bernhard später der Kripo. Der Türsteher ist überrascht, aber offensichtlich der Richtige. Er gibt dem Gast aus Unterfranken seine Handynummer und vereinbart ein Treffen, um Näheres zu besprechen.

    Pistole besorgt

    Schon am folgenden Tag ruft Paul B. an. Die Männer treffen sich, B. treibt den Mordplan voran: Er zückt ein Foto des Opfers, überreicht die Adresse des Mannes bei München, 40.000 Euro soll die Killerprämie betragen, 18.000 zahlt er schon an.

    Nun soll er selbst die Mordwaffe besorgen. Der Türsteher schickt ihn zu einem Bekannten. Von dem Mann auf dem Kiez kauft er für 500 Euro eine Pistole – ohne zu ahnen, dass er längst überwacht wird. Denn kaum war Paul. B. nach dem „Anbahnungsgespräch“ um die Ecke, hatte der Türsteher der Hamburger Kripo einen Tipp gegeben.

    Verdeckter Ermittler

    Und die schaut sich den naiven Vogel aus Süddeutschland genau an, überwacht jedes Treffen, ob er es ernst meint. Der Waffenverkäufer ist ein verdeckter Ermittler, die Pistole vorsichtshalber unbrauchbar gemacht. Als Paul B. sie dann dem Killer übergeben will, klicken die Handschellen. Die Schweinfurter Kripo verhaftet gleichzeitig Nini in Unterfranken.

    Glaubt man dem, was Paul B. direkt nach der Festnahme gesteht, plante er mit Nini gemeinsam Zoltans Tod. Doch als in Hamburg der Prozess beginnt, sagt die Bad Kissingerin: Sie wissen nichts von einem Mordplan, habe ihrem Freund lediglich 20.000 Euro für den Kauf eines Autos gegeben.

    Paul nimmt alle Schuld auf sich

    Und Paul B. nimmt brav alle Schuld auf sich: Er habe allein den Tod von Ninis Mann beschlossen, nachdem er hörte, wie übel Zoltan ihr mitgespielt hatte, sagt er. Aber er hatte doch im Polizeiverhör gestanden? „Da habe ich alles durcheinander gebracht“, sagt der herzkranke Mann vor Gericht in Hamburg.

    Am Ende glaubt der Staatsanwalt nicht an ihre Unschuld und fordert sogar fünf Jahre Haft für Nini und vier Jahre für ihren Freund für den Mordplan, zu dessen Ausführung es nicht mehr kam. Die Verteidiger wollen einen Freispruch für die 62-Jährige. Das Urteil vor dem Landgericht Hamburg fällt für beide gleich aus: drei Jahre und neun Monate Haft – weil es zu der Bluttat nicht mehr kam.

    Was man über Mord wissen muss Laut bayerischem Innenministerium gab es 2017 im Freistaat 558 Straftaten gegen das Leben, also Morde, Mordversuche und andere Tötungsdelikte. Das waren knapp fünf Prozent weniger als im Vorjahr. Mord- und Totschlagsdelikte werden aufmerksam registriert – tatsächlich machen sie in den Polizeilichen Kriminalstatistiken von Bund und Ländern aber nur einen Bruchteil der Delikte aus. Die Aufklärungsquote bei Mord- und Totschlag ist überdurchschnittlich hoch, sie liegt bei rund 95 Prozent. Deutlich mehr männliche als weibliche Tatverdächtige: Männer morden häufiger als Frauen – diese Schlussfolgerung lässt die BKA-Statistik eindeutig zu, denn von 823 des Mordes Verdächtige im Jahre 2017 waren immerhin 718 männlich. Auch in der Rubrik „Totschlag nach Paragraf 212“ waren 1680 von insgesamt 1884 Tatverdächtigen Männer. Dieses Ungleichgewicht fällt auch in früheren Statistiken auf. Zudem starben in den vergangenen Jahren mehr Frauen als Männer durch Mord. Oft gibt es eine Opfer-Täter-Beziehung: In einer erheblichen Zahl von Fällen gibt es eine enge Beziehung zwischen den Opfern und den Tatverdächtigen. 2017 waren von 731 Opfern von Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen 43,8 Prozent mit dem Tatverdächtigen verwandt oder waren dessen Partner. 19,3 Prozent der Mordopfer waren mit dem Tatverdächtigen zumindest bekannt. Nur „Hellfeld“ erfasst: Die Statistiken werden jährlich von den Bundesländern beziehungsweise dem Bundeskriminalamt erstellt und bilden die von der Polizei erfassten Fälle sowie Zahlen zu Opfern und Tatverdächtigen ab. Dabei wird allerdings nur das sogenannte Hellfeld aufgeführt – also die Straftaten, die der Polizei bekannt werden. Einige Straftaten passieren aber, ohne dass es bemerkt wird oder dass sie als solche erkannt werden. So kann ein Todesfall zum Beispiel vom Arzt als Unfall oder natürlicher Tod eingeordnet werden – in Wahrheit steckt aber ein Mord dahinter. Welchen Umfang dieses „Dunkelfeld“ hat, ist nicht bekannt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik kann demnach nur einen begrenzten Einblick in die Kriminalität geben. Statistik mit Grenzen: Und auch aus weiteren Gründen hat die Statistik Grenzen: Sie sagt nichts darüber aus, ob ein Tatverdächtiger auch wirklich angeklagt wurde oder sich als unschuldig erwies. Es kann zudem sein, dass ein Fall, der von der Polizei als Mord geführt wurde, gar nicht als solcher vor Gericht landet, sondern zum Totschlag oder zu einem anderen Vergehen herabgestuft wird. Generell muss zunächst die Staatsanwaltschaft festlegen, für welches Vergehen ein Tatverdächtiger angeklagt wird. Dann entscheidet das Gericht, ob ein Verdächtiger auch wirklich wegen dieses Vergehens verurteilt wird und wie das Strafmaß ausfällt. Mord oder Totschlag? Im Strafgesetzbuch (StGB) wird zwischen Mord nach Paragraf 211 und Totschlag nach Paragraf 212 unterschieden. Mörder ist demnach, wer „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet“. Eines dieser sogenannten Mordmerkmale muss also erfüllt sein, zudem muss der Täter mit Vorsatz getötet haben. Mord wird mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft – wobei lebenslang nicht heißen muss, dass ein Angeklagter auch wirklich bis zum Lebensende im Gefängnis bleibt. Frühestens nach 15 Jahren kann geprüft werden, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Töten, ohne Mörder zu sein: Wertet das Gericht ein Tötungsdelikt hingegen als Totschlag nach Paragraf 212, wurde aus Sicht der Richter zwar vorsätzlich getötet, aber keines der Mordmerkmale erfüllt. Totschläger sind damit per Gesetz Personen, die einen Menschen töten, ohne Mörder zu sein. Totschlag wird in der Regel mit einer Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen kann auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. (mas)

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