Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffen stehen hoch im Kurs. Da ist es begrüßenswert, wenn Privatleute auf ihren Grundstücken Energiewälder pflanzen wollen. Dietmar Kolb aus Thulba stellte kürzlich so einen Antrag auf Aufforstung.
„Schon vor rund zehn Jahren habe ich auf einem kleinen Hangstück am Alten Berg mit Hilfe eines Förderprogramms heimische Bäume gepflanzt“, sagt Kolb. Nachdem ihm die Genehmigungsbehörden damals grünes Licht signalisiert hatten, muss er jetzt aus formalen Gründen einen Antrag auf Aufforstung nachreichen. Mittlerweile seien Eiche, Rotbuche, Kirsche und Edelfichte gut angewachsen. Entscheidungsträger im Genehmigungsverfahren zur Erstaufforstung sind drei amtliche Stellen, nämlich die Abteilungen Forsten und Landwirtschaft vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bad Neustadt sowie die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bad Kissingen. Nur werden nicht alle Anträge zur Aufforstung bei ihrer Genehmigung problemlos durchgewinkt. Wenn nur eine dieser Stellen ihr Veto ausspricht, kippt die Genehmigung. Wegen eines geschützten Schmetterlings namens Wiesenknopf-Ameisenbläuling erteilte die Untere Naturschutzbehörde beispielsweise Joachim Leitschuh aus Neuwirtshaus ihr Veto. Er wollte nur einen halben Hektar Nutzwald für die Hackschnitzelernte anlegen. Diese befand sich in Nachbarschaft zu Wiesen, auf denen sich besagter Schmetterling tummelt. Für den vorläufigen Ablehnungsbescheid waren zehn Euro Gebühr fällig. Leitschuh hat zwar die Möglichkeit der Klage, aber das finanzielle Risiko stehe in keinem Verhältnis zur Sache.
„Haben wir privaten Waldbesitzer denn eine zu kleine Lobby?“
Christa Preisendörfer zu den Hürden bei Energieaufforstung
Die zehn Euro Gebühr müssen auch Alfred und Christa Preisendörfer aus Heckmühle an das AELF zahlen. Denn auch ihr Antrag auf Aufforstung einer privaten Fläche, den der Gemeinderat Wartmannsroth kürzlich freudig befürwortete, wurde abgelehnt. Auf ihrem Grundstück in direkter Nachbarschaft zur Pumpstation für das gemeindliche Trinkwasser wollten die Preisendörfers ihren Energiewald pflanzen. „Wir düngen dort nicht, und die Pflanzen passen in das landschaftliche Bild“, betont Christa Preisendörfer. Aber wegen des „unpassenden Landschaftsbildes“ wurde ihr Antrag abgelehnt. Ihr Umweltbewusstsein beweisen die Preisendörfers seit Jahren mit ihrem Mühlrad an der Schondra, mit dem sie Strom gewinnen. „Haben wir privaten Waldbesitzer denn eine zu kleine Lobby?“, hinterfragt Christa Preisendörfer die Praxis der Genehmigungsbehörden. „Vor dem Gesetz sind alle gleich“, nimmt Klaus Klingert, Chef des AELF Bad Neustadt, Stellung und befürwortet den Umweltgedanken der nachwachsenden Rohstoffe für die Energiegewinnung. Bei den Anträgen zur Erstaufforstung komme es nicht darauf an, ob der Antrag von einer Kommune oder einem Privaten gestellt werde. „Aufforstung ist eine gute Sache, jedoch muss in jedem Einzelfall individuell entschieden werden“, betont Klingert. Privatwaldbesitzer könnten sich obendrein ihre Interessen durch Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) wahrnehmen lassen.
Kurzumtriebsanlagen (KUP) werden diese Energiewaldflächen im Fachjargon genannt, erklärt Klingert. Das sei gewissermaßen ein Wald auf Zeit. Das Energieholz bilden meist schnell wachsende Pappeln oder Weiden. Die auf Stock gesetzten Pflanzen können nach drei bis vier Jahren geerntet werden. Sie kommen ohne Düngung aus und binden sogar Nitrate, was ein Vorteil für das Trinkwasser aus der Heckmühle wäre. In der Regel, so Klingert, sehe seine Forstabteilung keine Hindernisse für die Genehmigung. Ähnlich sieht es auch Klingerts Kollege Abteilungsleiter Peter Will für den Bereich der Landwirtschaft, der in den vergangenen Jahren nur einmal ein Veto aussprechen musste. „Wir schauen speziell auf die Einhaltung der landwirtschaftlichen Nachbarrechte, zum Beispiel, wenn die Bäume eines Tages zu viel Schatten auf die benachbarte Ackerfläche werfen könnten“, so Will. Meist gebe es keine Probleme in seinem Bereich.
Die meisten Einwände kommen offensichtlich von der Naturschutzbehörde. „Wir sind da nicht nur an das nationale, sondern auch an das europäische Recht gebunden“, erklärt ein Sprecher. So zum Beispiel im Falle Leitschuh, wo die Erstaufforstung in einem Wiesengrundstück erfolgen sollte, in dem der Wiesenknopf-Ameisenbläuling flattert.
Im Falle Preisendörfer sei die Ablehnung erfolgt, weil durch die Aufforstung das Landschaftsbild entgegen den Eintragungen im Landschaftsplan der Gemeinde Wartmannsroth verletzt würde, so der Sprecher weiter. Im Wiesental der Heckmühle sei nämlich lediglich offenes Grünland ohne Verbuschung vorgesehen. Kein Problem mit seiner Erstaufforstung hatte Gerhard Bornkessel in der Nähe der Photovoltaik-Außenanlage am Ortsrand von Völkersleier. Von den 33 in den vergangenen fünf Jahren beantragten Erstaufforstungen im Landkreis Kissingen wurden zehn Fälle abgelehnt. Nur eine einzige Ablehnung gab es im selben Zeitraum unter den 17 Anträgen für Christbaum-Anpflanzungen.