Länder und Kommunen sind in der Pflicht, in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern soll die Wärmeplanung bis Ende 2025 fertig sein. Kleinere Städte mit mindestens 10.000 Einwohnern haben zwei Jahre länger Zeit, bis Ende 2027, um einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern haben diese Pflicht nicht, doch auch sie sollen ihren Anteil zur Wärmewende beitragen, beispielsweise über eine Nahwärmeversorgung.
Burkardroth