(swg) Nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen ist ein arbeitsloser Mann aus dem Landkreis, der sich jetzt am Amtsgericht wegen Sachbeschädigung verantworten musste. Der 41-Jährige hatte im vergangenen November nachts ein Fenster seiner gemieteten Wohnung eingeschlagen, offensichtlich weil er seinen Schlüssel vergessen hatte. „Ich war total betrunken und hatte auch mein Handy nicht dabei“, begründete er vor Gericht sein Verhalten. Weil er schon einmal ein Fenster der Mietwohnung beschädigte, hatte der Vermieter die Polizei verständigt. Diese verschaffte sich daraufhin mit dem Schlüssel Zugang zur Wohnung und traf den Mann mit Schnittverletzungen an Händen und Unterarmen an. Der Angeklagte, der zum Zeitpunkt der Tat bereits unter Bewährung stand, bedauerte vor Gericht sein rabiates Vorgehen. „Mir war in der Situation gar nicht bewusst, dass ich das Fenster nicht einschlagen durfte“, sagte er. Den Schaden hat er nach eigenen Angaben mittlerweile wieder gut gemacht. Das Gericht verurteilte ihn nun schließlich zu 50 Tagessätzen zu je zehn Euro.
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