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LANGENDORF: Führerscheinprüfung am Computer

LANGENDORF

Führerscheinprüfung am Computer

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    Günter Donat wurde als Kreisvorsitzender bestätigt.
    Günter Donat wurde als Kreisvorsitzender bestätigt. Foto: FOTO Schaar

    (ghs) Die ansässigen Fahrlehrer trafen sich am Freitag zur Kreisversammlung des Landesverbandes Bayerischer Fahrlehrer im Gasthaus Adler. Bei der Neuwahl wurden Günter Donat als Vorsitzender des Kreisverbandes Bad Kissingen und Norbert Krebs als dessen Stellvertreter in ihren Ämtern bestätigt.

    Nicht mehr auf Fragebögen aus Papier, sondern per Computereingabe soll ab dem kommenden Jahresbeginn die theoretische Führerscheinprüfung abgegeben werden, wies Herbert Baus vom TÜV hin. Freilich geschehe dies nicht daheim, sondern unter Prüfungsaufsicht in den Schulungsräumen. Auf Neuerungen in der Straßenverkehrsordnung machte Vorstandsmitglied Hendrik Hackl vom Landesverband Bayern aufmerksam. Ein Teil der bisherigen Verkehrszeichen entfalle aus der Reihe der Gültigen.

    Von großer Bedeutung war es für Hackl hinzuweisen, dass es kein so genanntes Reißverschlussverfahren auf den Ein- und Ausfädelspuren gebe. Wer also in die Autobahn einbiegen wolle, der habe keine Vorfahrt. Weiterhin wies Hackl auf das Überholverbot an Bahnübergängen hin. So sei es zum Beispiel verboten, die wartende Autoschlange zwischen dem Postkreisel und den Hammelburger Bahnhof zu überholen, um kurz vor der Schranke Richtung Bahnhof abzubiegen, bestätigte Donat. Die Wartepflicht für Lastwagen und Autozüge mit Anhänger 80 Meter vor der Schranke sei entfallen.

    Einschneidende Änderungen in den Richtlinien gab es bei den Berufskraftfahrern der Busse und Lastwagen der Fahrklassen C und D. Die Begriffe Qualifikationen und Weiterbildung spielen hier genauso eine wichtige Rolle wie gewisse Daten, so zum Beispiel der 10. September für das Inkrafttreten neuer Richtlinien. Aber auch nervige Theorie- und Praxisprüfungen bei der IHK, die vier und dreieinhalb Stunden dauern und ganz schön ins Geld gehen.

    Ungewiss sei es, ob neue EU-Richtlinien für die beteiligten 27 Länder weitere deutsche Bestimmungen zu Fall bringen werden, mutmaßte Hackl. Dies betreffe Prüfbescheinigungen für Mofas, das Mindestalter für Führerscheinneulinge, die Zuordnung der Motorradklasse und die Existenz des BF17-Scheins, bei dem ein 17-Jähriger in Präsenz eines Führerscheininhabers fahren darf.

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