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HAMMELBURG (IS): GWF verklagte Winzer in Hammelburg: Traubengeldzahlung zurückgefordert

HAMMELBURG (IS)

GWF verklagte Winzer in Hammelburg: Traubengeldzahlung zurückgefordert

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    Als Gegner der 2001 beschlossenen Fusion mit der Gebietswinzergenossenschaft Franken (GWF) hatte er damals seinen Austritt erklärt und war mit einer so genannten Schlusszahlung abgefunden worden. Jetzt, fünf Jahre später, flatterte ihm eine Zahlungsrückforderung der GWF ins Haus. 676,72 Euro soll er berappen, weil seine letzte Traubenlieferung an die Genossenschaft im Jahr 2000 überbezahlt gewesen sei.

    Wie Keidel erging es drei anderen Privatwinzern in Hammelburg, die sich aufgrund der Fusion mit der GWF ebenfalls hatten auszahlen lassen. Auch sie haben Rückforderungen der GWF erhalten, insgesamt geht es um einen Betrag von rund 3250 Euro.

    Weil Keidel und die drei anderen Winzer sich weigerten, das Traubengeld zurückzuzahlen, wurden sie von der GWF verklagt. Mit Erfolg: Das Hammelburger Amtsgericht verurteilte alle Vier zur Zahlung. Dagegen wollten Keidel und Co. Berufung beim Landgericht Schweinfurt einlegen, allerdings wurde diese nicht zugelassen.

    Keidel fühlt sich betrogen und sucht nun den Weg an die Öffentlichkeit, um die seiner Meinung nach unrechtmäßige Vorgehensweise der GWF anzuklagen. Denn unmittelbar nach seinem Austritt aus der WGH sei ihm vom damaligen Vorstand auf Geheiß hochrangiger GWF-Vertreter erklärt worden, dass mit der Schlusszahlung alle seine Ansprüche abgegolten seien. In diesem Betrag enthalten waren seine Geschäftsanteile und das für das Jahr 2000 noch ausstehende Traubengeld. Dabei habe er noch großzügig auf die Traubengeld-Nachzahlungen aus den Jahren 1997, 1998 und 1999 verzichtet.

    Zur Erklärung: Die Winzer erhalten das Traubengeld nicht in einem Betrag nach der Anlieferung, sondern in Raten über vier Jahre verteilt. Denn die Höhe des Traubengeldes berechnet sich nicht nur nach der Traubenmenge und deren Öchslegrade, sondern auch nach den voraussichtlichen Verkaufserlösen, die aber erst in den Folgejahren feststehen. In der Regel entspricht der vorab fiktiv errechnete Betrag dann allerdings auch dem tatsächlichen erlösten Betrag.

    Bei dem 2000er Jahrgang war das aber nicht so. „Die Preise für den Wein sind extrem eingebrochen“, begründet GWF-Vorstandsvorsitzender Andreas Oehm den geringeren Erlös dieses Jahrgangs als damals errechnet. Ursache seien die enormen Übermengen gewesen, die aufgrund der guten Ernte produziert wurden. „Es war einfach zu viel da, das konnte nicht vermarktet werden.“ Infolgedessen habe man das zu viel gezahlte Traubengeld im Sinn der der Gleichbehandlung aller Mitglieder wieder zurückfordern müssen.

    Oehm räumt ein, dass die komplette Auszahlung des Traubengeldes an Keidel und die drei anderen Winzer ein Fehler war. Der Vorstand der Winzergenossenschaft Hammelburg sei dazu gar nicht mehr berechtigt gewesen. Grundsätzlich hätte es dafür nämlich eines Vorstandsbeschlusses bedurft, da schließlich in das Vermögen der Genossenschaft eingegriffen worden sei.

    Für Keidel ist das kein Trost. Er habe sich auf das Wort der GWF-Vertreter verlassen, die „keine Karteileichen“ übernehmen wollten und deshalb die komplette Auszahlung angeordnet hätten. Er kritisiert auch, dass die GWF bis heute keine Abrechnung über den Verkaufserlös des 2000er Jahrgangs vorgelegt habe. Keidel bezweifelt nämlich, dass Übermengen der Grund für den geringeren Verkaufserlös waren. „Ich habe nur Kerner abgeliefert und da gab's keine Übermengen“, sagt Keidel.

    „Was ist mit dem Wein passiert?“, will Keidel wissen. Bis dato sei die GWF diese Antwort schuldig geblieben.

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