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Thundorf: Räte legen neue Hebesätze ab 2025 fest

Thundorf

Räte legen neue Hebesätze ab 2025 fest

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    Die Gemeinde Thundorf hat die Gewerbesteuer ab 1. Januar 2025 auf 400 v.H. angehoben (im Bild das Gewerbegebiet „Vogtswiesen“).
    Die Gemeinde Thundorf hat die Gewerbesteuer ab 1. Januar 2025 auf 400 v.H. angehoben (im Bild das Gewerbegebiet „Vogtswiesen“). Foto: Philipp Bauernschubert

    Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den bisherigen Einheitswerten, ab 2025 dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten.

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