Die Grundsteuer wurde reformiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den bisherigen Einheitswerten, ab 2025 dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den Äquivalenzbeträgen oder den Grundsteuerwerten.
Thundorf