Für die gemeindliche Kindertageseinrichtung im „Kinderhaus Unterm Regenbogen“ in Thundorf als öffentliche Einrichtung war der Erlass einer Benutzungssatzung erforderlich. Ein Satzungsentwurf wurde dem Gemeinderat in Abstimmung und dem Einvernehmen mit der Kindergartenleitung erarbeitet. Die darin enthaltenen Regularien wurden bisher im Kinderhaus umgesetzt und haben sich in der täglichen Praxis bewährt. Es wurde deshalb auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, die Benutzungssatzung für die gemeindliche Kindertageseinrichtung zu erlassen.
Thundorf