lkr. Bad Kissingen Seit 1. April ist das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft: Finanzämter und Sozialbehörden dürfen nachforschen, welche Bankverbindungen ein Bürger hat und wo seine Wertpapiere liegen. Das Gesetz führte im Kissinger Finanzamt noch nicht zu einer Flut von Recherchen. Bislang wurden erst in einem Fall die Konto-Stammdaten eines Steuerpflichtigen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn abgerufen.
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