Hammelburg (ghs) Gegen Zahlung von 1000 Euro wurde ein Strafverfahren gegen einen 73-Jährigen eingestellt. Der Rentner aus dem Landkreis Bad Kissingen musste sich wegen vorsätzlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten.
Die Nerven waren schon seit längerer Zeit blank gelegen. Wegen Fragen zur Grundstücksüberbauung und womöglich noch persönlicher Abneigung waren sich der Rentner und dessen Grundstücksnachbarn, eine junge Familie, nicht grün. Die Chemie zwischen den Nachbarn schien überhaupt nicht zu stimmen. Der schwelende, zum Teil aktenkundige Streit entzündete sich erneut und erreichte seinen Höhepunkt, als der angeklagte Rentner an einem Februartag bei nur fünf Grad Außentemperatur den Wasserstrahl seines Gartenschlauches gegen den achtjährigen Nachbarsjungen hielt und ihn bis auf die Haut nass spritzte.
"Dieses Kind hatte mich zuvor als Ossi beschimpft und mich mit einem Schneeball beworfen, der mich an meiner frischen Operationsnarbe traf", begründete der Angeklagte seine Tat. Außerdem fühle er sich schon längere Zeit von der Nachbarsfamilie beobachtet und sei auch schon mal bedroht worden. Den Jungen habe er lediglich auf den Rücken mit einem kurzen Wasserstrahl getroffen.
Brötchen fiel herunter
"Wir kamen vom Einkauf", erinnerte sich die Mutter des Achtjährigen jetzt als Zeugin. Auch ihr Sohn habe geholfen und eine übervolle Tüte Brötchen mit beiden Händen ins Haus tragen wollen. Da sei ein Brötchen auf der Straße gelandet und Richtung Rentnergrundstück gekullert. Ihr Sohn habe es aufheben wollen. Just in diesen Moment habe ihn der starke Wasserstrahl aus dem Gartenschlauch des Nachbarn getroffen.
Keinesfalls habe der Sohn mit einem Schneeball geworfen, beteuerte die Mutter. Denn an jenem Tag seien auch alle Schneereste geschmolzen gewesen. Sie habe sich sofort schützend vor ihr geschocktes Kind gestellt. Der Vater hatte den Vorfall aus dem Fenster gesehen und machte sich sofort auf den Weg Richtung Rentner.
Der zweite Teil der unglückseligen Gartenschlauchmoritat begann. "Der Familienvater kam auf mein Grundstück geschlichen und hat mich zu Boden geworfen", so die Version des Angeklagten. Womöglich wollte der Vater des Jungen ihn noch in den Unterleib treten oder auf den Kopf schlagen, ließ der Rentner seinen damaligen Befürchtungen im Gericht freien Lauf. Der Angeklagte habe mit den Worten "ich schlag euch alle tot" das Schlauchende gegen ihn erhoben und leicht zugeschlagen, brachte der Vater des Jungen seine Version vor.