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Bad Kissingen: Wo im Landkreis Bad Kissingen das Geflügel im Stall bleiben muss

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Wo im Landkreis Bad Kissingen das Geflügel im Stall bleiben muss

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    Wo im Landkreis Bad Kissingen das Geflügel im Stall bleiben muss
    Wo im Landkreis Bad Kissingen das Geflügel im Stall bleiben muss

    Wegen der sich ausbreitenden Geflügelpest hat das Bayerische Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit jetzt  eine landesweite Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Die gilt natürlich auch für den Landkreis Bad Kissingen und wurde vom Veterinäramt auf dem Weg einer Verfügung in Kraft gesetzt.

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