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ERLENBACH: Anlagebetrug: Prunk- und Protz-Liste bei S & K

ERLENBACH

Anlagebetrug: Prunk- und Protz-Liste bei S & K

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    Die protzigen Berater der Immobiliengruppe S & K um zwei Hauptverdächtige aus Erlenbach (Lkr. Miltenberg) haben die Millionen ihrer Investoren gut angelegt – für sich selbst. Gerne posierten sie in Bodybuilder-Pose mit halbnackten Mädchen. Mit der Attitüde Neureicher protzten sie mit ihrem Luxus. Eine im Bundesanzeiger veröffentlichte Liste ihres Besitzes – gedacht für geprellte Anleger – listet jetzt alles auf, was gut und teuer ist.

    Anleger werden die Liste mit Zorn studieren. Es wird sie nicht trösten, jetzt Opfer des derzeit größten Betrugsverfahrens in Deutschland zu sein. Die Frankfurter Staatsanwälte ermitteln gegen 85 Verdächtige, darunter die zwei Geschäftsführer.

    Der Bundesanzeiger listet im Internet persönliche Besitztümer der Verantwortlichen auf: Jonas Köller sitzt in der Justizvollzugsanstalt Koblenz, Stephan Schäfer in Weiterstadt. Mustert man die Liste, glaubt man weniger, es sei vom Besitz eines seriösen Managers die Rede. Man würde dieses Sammelsurium eher bei einem Rapper, Rocker oder Rotlicht-Boss vermuten: Autos vom Porsche Cayenne bis zum Maserati.

    Zu Köllers Besitz zählen die Staatsanwälte ein „Motorrad-Chopper 'After Hour Bike'“ zum Schätzwert von 100 000 Euro. Daneben sind für Köller drei Rolex-Uhren, zwei Hublot und eine Glashütte zum Schätzpreis von je 5000 Euro aufgelistet, Musiktechnik im Wert von mehreren Tausend Euro, ein Silberarmband und Bargeld im fünfstelligen Eurobereich. Dazu Grundbucheinträge, gepfändete Konten und Versicherungsverträge.

    Bei Schäfer wurde ein fünfstelliger Eurobetrag auf Konten gefunden. Dazu sechs Kilo Gold, sechs Rolex und weitere Uhren, Goldring „mit S&K Gravur“ und ein Diamant mit Zertifikat. Köller und Schäfer verfügten darüber hinaus offenbar über Konten mit Beständen von zusammen über einer Million Euro.

    Dennoch ist das vergleichsweise wenig im Vergleich zu den über 100 Millionen Euro, die Investoren fehlen. Für die Geschädigten besteht nun die Möglichkeit, in das sichergestellte Vermögen zu vollstrecken.

    „Das reicht aber vermutlich bei Weitem nicht aus, die Ansprüche der Anleger zu befriedigen“, erklärt der mit dem Fall befasste Rechtsanwalt Klaus Nieding. „Daher gilt es, schnellstmöglich einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, da bei der Vollstreckung das sogenannte Windhundprinzip gilt“: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

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