Der Zutritt zum Landratsamt ist ab Montag, 10. Januar, nur noch nach Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Die Kontrolle erfolgt am Eingang. Es ist nicht möglich, vor Ort einen Corona-Test unter Aufsicht durchzuführen, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Notwendig ist die Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder eines Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Kitzingen