landkreis kitzingen Das Beratungsteam Weinbau am Landwirtschaftsamt Kitzingen weist darauf hin, dass von den Winzern und Weinbaubetrieben bis spätestens 31. Mai Änderungen des Rebflächenverzeichnisses zu melden sind.
Zu melden sind alle Änderungen bezüglich der Rebfläche eines Betriebes, die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, Pflanzmaßnahmen (Rodung, Wiederbepflanzung), die Bewirtschaftsungeverhältnisse (Pacht, Kauf, Schenkung, Erbe) sonstige Änderungen oder Flurbereinigungsmaßnahmen (Neuverteilung, Vermessung, neue Flurnummernzustellung etc.) betreffen. Die Meldung mit dem dafür vorgesehenen Formular ist immer vom Nutzungsberechtigten, also dem derzeitigen Bewirtschafter der Rebfläche vorzunehmen.
Das Beratungsteam Weinbau fordert die fränkischen Winzer laut Pressetext in ihrem eigenen Interesse auf, die Änderungsmeldung nicht zu vernachlässigen, da bei einer Nichteinhaltung der Meldepflicht oder einer nicht fristgerecht abgegebenen Meldung schwerwiegende weinrechtliche Konsequenzen auftreten können. Unter anderem könne dies zum Verlust des Rechts auf Wiederbepflanzung und zum Verlust der zulässigen Vermarktungsmenge führen.
Grundsätzlich seien die Maßnahmen nach deren Durchführung zu melden. Für jede Flurnummer ist ein eigenes Meldeformular zu verwenden. Die Formulare wurden den Gemeindeverwaltungen der Weinbauorte zur Verfügung gestellt oder sind beim Amt für Landwirtschaft und Ernährung in Kitzingen erhältlich.
Die Meldungen sind beim Landwirtschaftsamt Kitzingen, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, abzugeben.
Auskunft: Beratungsteam Wein- bau, Tel. (0 93 21) 3 00 91 53, 3 00 91 24, 3 00 91 25 und 3 00 91 57, persönlich von Montag bis Donnerstag, 8 bis 13 Uhr.