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Kitzingen: Auch ein Notfall rechtfertigt keine Trunkenheitsfahrt: Gericht lässt "Notstand" nicht gelten

Kitzingen

Auch ein Notfall rechtfertigt keine Trunkenheitsfahrt: Gericht lässt "Notstand" nicht gelten

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    Wer alkoholisiert Auto fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Ein 44-Jähriger bekam des jetzt am Kitzinger Amtsgericht zu spüren.
    Wer alkoholisiert Auto fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Ein 44-Jähriger bekam des jetzt am Kitzinger Amtsgericht zu spüren. Foto: Joern Pollex, dpa

    Die Geburtstagsfeier mit Zeltübernachtung am 30. Juni 2024 in den Weinbergen bei Iphofen wird ein 44-Jähriger so schnell nicht vergessen. Als gegen zwei Uhr seine Frau plötzlich Schmerzen bekam, setzte er sich ans Steuer und wollte nach Hause fahren. Wenig später wurde der Mann auf der Bundesstraße 286 aus dem Verkehr gezogen. Und er hatte ein Problem.

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